Bei der VHV Kfz-Versicherung gelten für mitversicherte Personen dieselben Pflichten wie für den Versicherungsnehmer, doch die Rechte aus dem Vertrag darf grundsätzlich nur der Versicherungsnehmer selbst ausüben. Wird der Versicherer wegen einer Pflichtverletzung leistungsfrei, wirkt das auch gegenüber mitversicherten Personen – mit einer wichtigen Ausnahme in der Kfz-Haftpflichtversicherung, die davon abhängt, ob die Umstände in der Person des Mitversicherten liegen oder ihm bekannt waren.
Für mitversicherte Personen gelten die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäß.
Ausübung der Rechte
Die Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag dürfen grundsätzlich nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine solche andere Regelung ist das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt hiervon eine Ausnahme.
Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn
- die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder
- diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Was bedeutet das konkret?
Mitversicherte Personen müssen dieselben Pflichten erfüllen wie der Versicherungsnehmer. Die Rechte aus dem Vertrag darf aber im Regelfall nur der Versicherungsnehmer geltend machen – eine Ausnahme ist das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ist der Versicherer leistungsfrei, betrifft das grundsätzlich auch mitversicherte Personen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung greift die Leistungsfreiheit gegenüber Mitversicherten jedoch nur, wenn die maßgeblichen Umstände in ihrer Person vorliegen oder ihnen bekannt waren oder grob fahrlässig unbekannt blieben.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag für mitversicherte Personen wahrnehmen?
Grundsätzlich steht die Ausübung dieser Rechte nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine Ausnahme ist das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Gilt eine Leistungsfreiheit des Versicherers auch gegenüber mitversicherten Personen?
Ja. Ist der Versicherer Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht davon eine Ausnahme.
Wann kann sich der Versicherer in der Kfz-Haftpflicht gegenüber Mitversicherten auf Leistungsfreiheit berufen?
Nur, wenn die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder wenn diese Umstände dem Mitversicherten bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Welche Pflichten haben mitversicherte Personen?
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025