Wer bei der VHV eine Kfz-Versicherung abschließt, erfährt hier, dass der Vertrag mit der Annahme des Antrags – meist durch Zugang des Versicherungsscheins – zustande kommt und der Versicherungsschutz erst mit Zahlung des mitgeteilten Beitrags beginnt, frühestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei einem SEPA-Lastschriftmandat greift ein vorläufiger Versicherungsschutz ab Aushändigung von Unterlagen und Kennzeichen, der unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend entfallen, gekündigt oder durch Widerruf beendet werden kann.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den Ihnen von uns mitgeteilten Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Besonderheiten bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Beginn des Versicherungsschutzes bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein bzw. der Beitragsrechnung genannten fälligen Beitrag gezahlt haben oder wir den Beitrag erfolgreich von Ihrem Konto abgebucht haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Hinweis: Zahlen Sie den einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Bestimmungen.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Bevor der Beitrag entrichtet ist, haben Sie nach den folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
Händigen wir Ihnen die Versicherungsunterlagen und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette aus, haben Sie zu dem vereinbarten Zeitpunkt vorläufigen Versicherungsschutz. Dies gilt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und – sofern vereinbart – in der Kaskoversicherung.
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Sobald Sie den einmaligen Beitrag gezahlt haben oder wir ihn erfolgreich von Ihrem Konto abgebucht haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn
- wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
- Sie den einmaligen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben bzw. wir ihn nicht erfolgreich von Ihrem Konto abbuchen konnten.
Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung bzw. erfolglose Abbuchung zu vertreten haben.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Hinweis zur Anbringung des Kennzeichens
Sie müssen das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am versicherten Fahrzeug anbringen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag entsteht, sobald der Versicherer Ihren Antrag annimmt – meist mit dem Versicherungsschein. Der Versicherungsschutz startet grundsätzlich erst, wenn der Beitrag gezahlt oder erfolgreich abgebucht wurde, frühestens aber zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei einem SEPA-Lastschriftmandat kann schon vorab ein vorläufiger Versicherungsschutz gelten, sobald Sie Unterlagen und Kennzeichen erhalten haben. Dieser vorläufige Schutz geht mit der Beitragszahlung in den endgültigen über, kann aber rückwirkend entfallen, gekündigt oder durch Widerruf beendet werden.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich nach Vertragsabschluss tatsächlich versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den mitgeteilten Beitrag gezahlt oder wir ihn erfolgreich von Ihrem Konto abgebucht haben – jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was passiert, wenn ich den einmaligen Beitrag nach Erhalt des Versicherungsscheins nicht zahle?
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben bzw. wir ihn nicht abbuchen konnten. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz, sofern Sie dies zu vertreten haben.
Habe ich schon vor der Beitragszahlung Versicherungsschutz?
Ja, bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates besteht vorläufiger Versicherungsschutz: Sobald Ihnen die Versicherungsunterlagen und das Kennzeichen bzw. die Plakette ausgehändigt werden, gilt zum vereinbarten Zeitpunkt vorläufiger Schutz in der Kfz-Haftpflicht und – sofern vereinbart – in der Kaskoversicherung.
Kann der vorläufige Versicherungsschutz gekündigt werden?
Ja, sowohl Sie als auch der Versicherer können den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit kündigen. Die Kündigung des Versicherers wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025