Wer bei der VHV eine versicherte Sache zeitweise nicht nutzt, muss sich um seinen Vertrag keine Sorgen machen: Eine vorübergehende Nichtbenutzung hat keinen Einfluss auf den bestehenden Versicherungsvertrag und lässt den Schutz unberührt.
Eine vorübergehende Nichtbenutzung berührt den Versicherungsvertrag nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine versicherte Sache vorübergehend nicht genutzt, bleibt der Versicherungsvertrag davon unberührt. Der Versicherungsschutz besteht also fort, auch wenn die Nutzung zeitweise unterbrochen wird.
Häufige Fragen
Bleibt mein Versicherungsschutz bestehen, wenn ich die versicherte Sache eine Zeit lang nicht nutze?
Ja. Eine vorübergehende Nichtbenutzung berührt den Versicherungsvertrag nicht.
Hat eine zeitweise Nichtnutzung Auswirkungen auf meinen Vertrag?
Nein. Durch eine vorübergehende Nichtbenutzung wird der Versicherungsvertrag nicht berührt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025