Bei der VHV können Sie sich bei Unzufriedenheit zunächst direkt an das Unternehmen wenden, sich als Verbraucher aber auch kostenfrei an den Versicherungsombudsmann oder an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden – und darüber hinaus den Rechtsweg beschreiten. Ebenso ist geregelt, bei welchen Gerichten Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht werden können, wenn Sie klagen, wenn der Versicherer klagt oder wenn Sie ins Ausland verzogen sind.
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: service@vhv.de.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Telefon: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gerichtsstände
Wenn Sie uns verklagen
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Wenn wir Sie verklagen
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. Dies gilt abweichend von der Regelung für den Fall, dass wir Sie verklagen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit der VHV nicht zufrieden sind, sollten Sie sich zuerst direkt an das Unternehmen wenden. Zusätzlich können Sie als Verbraucher den kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten, sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden oder den Rechtsweg einschlagen. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist geregelt, welche Gerichte zuständig sind – abhängig davon, wer klagt und ob Sie ins Ausland verzogen sind.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung des Versicherers unzufrieden bin?
Wenden Sie sich zunächst direkt an den Versicherer. Als Verbraucher können Sie zusätzlich den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten. Bei online abgeschlossenen Verträgen ist auch eine Beschwerde über die Online-Plattform der EU möglich, die dann an den Ombudsmann weitergeleitet wird.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Sie können sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vertragsabwicklung an die BaFin als zuständige Aufsicht wenden. Die BaFin ist jedoch keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Bei welchem Gericht kann ich den Versicherer verklagen?
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei dem für Ihren Wohnsitz örtlich zuständigen Gericht oder bei dem Gericht geltend machen, das für den Geschäftssitz des Versicherers oder die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich ins Ausland verzogen bin?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz bzw. Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025