Ändert sich bei einem VHV Kfz-Vertrag die Art oder Verwendung des Fahrzeugs, muss der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer anzeigen; die VHV kann daraufhin den Vertrag kündigen oder den Beitrag anpassen, wobei bei einer Erhöhung um mehr als 10 % ein eigenes Kündigungsrecht besteht.
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen.
In diesem Fall können wir den Versicherungsvertrag kündigen oder den Beitrag anpassen.
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich ändert, um welche Fahrzeugart es sich handelt oder wie das Fahrzeug genutzt wird, muss der Versicherungsnehmer den Versicherer darüber informieren. Der Versicherer darf dann entscheiden, ob er den Vertrag kündigt oder den Beitrag anpasst. Steigt der Beitrag um mehr als 10 Prozent, darf der Versicherungsnehmer seinerseits kündigen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ich mein Fahrzeug künftig anders nutze?
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie dies dem Versicherer anzeigen.
Welche Folgen kann eine geänderte Fahrzeugnutzung für den Vertrag haben?
Der Versicherer kann in diesem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den Beitrag anpassen.
Kann ich selbst kündigen, wenn sich der Beitrag erhöht?
Ja, wenn der Versicherer den Beitrag um mehr als 10 % erhöht, haben Sie ein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025