Bei der VHV Mopedversicherung wird der Beitrag als Einmalbeitrag fällig und muss vor Aushändigung der Vertragsunterlagen sowie des Versicherungskennzeichens gezahlt werden. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, muss den Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlen – bleibt die Zahlung aus, entfällt der Versicherungsschutz und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten.
Die Beträge sind Einmalbeiträge. Sie müssen diese zahlen, bevor Ihnen die Vertragsunterlagen und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette ausgehändigt werden.
Besonderheiten bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Der in der Beitragsrechnung genannte einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang der Beitragsrechnung fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen, bzw. wir buchen ihn dann unverzüglich von Ihrem Konto ab.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie den einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig oder kann der Beitrag nicht erfolgreich von Ihrem Konto abgebucht werden, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Das gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung, verspätete Zahlung oder erfolglose Abbuchung nicht zu vertreten haben. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung oder die erfolglose Abbuchung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags.
Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht entrichtet ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung oder erfolglose Abbuchung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Steht uns eine Geschäftsgebühr zu, so gilt ein entsprechend der Dauer des Versicherungsverhältnisses berechneter Betrag als angemessen, jedoch nicht mehr als 40 % des Jahresbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsbeitrag ist ein Einmalbeitrag und muss gezahlt werden, bevor Sie die Vertragsunterlagen und das Versicherungskennzeichen erhalten. Bei einem SEPA-Lastschriftmandat wird der Beitrag 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Wird nicht rechtzeitig gezahlt oder die Abbuchung schlägt fehl und Sie sind dafür verantwortlich, besteht kein oder erst ab der Zahlung Versicherungsschutz, und der Versicherer kann zurücktreten sowie eine Geschäftsgebühr von bis zu 40 % des Jahresbeitrags verlangen.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Beitrag spätestens bezahlen?
Der einmalige Beitrag muss vor Aushändigung der Vertragsunterlagen und des Versicherungskennzeichens bzw. der Versicherungsplakette gezahlt werden. Bei einem SEPA-Lastschriftmandat wird er 14 Tage nach Zugang der Beitragsrechnung fällig und ist dann unverzüglich zu zahlen bzw. wird abgebucht.
Was passiert, wenn der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt oder nicht abgebucht werden kann?
Dann besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz – es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung, verspätete Zahlung oder erfolglose Abbuchung nicht zu vertreten. Haben Sie sie zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Ja, der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht entrichtet ist. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung oder erfolglose Abbuchung nicht zu vertreten haben.
Wie hoch kann die Geschäftsgebühr nach einem Rücktritt sein?
Nach dem Rücktritt kann der Versicherer eine Geschäftsgebühr verlangen. Als angemessen gilt ein entsprechend der Dauer des Versicherungsverhältnisses berechneter Betrag, jedoch nicht mehr als 40 % des Jahresbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025