Bei der Kfz-Versicherung der VHV zahlt der Versicherer die Entschädigung spätestens innerhalb von zwei Wochen, nachdem er seine Zahlungspflicht und die Höhe des Betrags festgestellt hat. Steht die Höhe nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige fest, lässt sich ein angemessener Vorschuss verlangen. Bei einem entwendeten Fahrzeug wird zunächst abgewartet, ob es wieder auftaucht.
Sobald der Versicherer seine Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt hat, zahlt er diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Versicherer hat seine Zahlungspflicht festgestellt.
- Die Höhe der Entschädigung lässt sich nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen.
Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlt der Versicherer die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige.
Was bedeutet das konkret?
Steht fest, dass gezahlt wird und wie hoch der Betrag ist, überweist der Versicherer die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen. Dauert die Feststellung der Höhe länger als einen Monat nach der Schadenmeldung, können Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen. Bei einem entwendeten Fahrzeug wird jedoch erst einmal abgewartet, ob es wieder auftaucht, sodass die Zahlung frühestens einen Monat nach der Schadenanzeige erfolgt.
Häufige Fragen
Wie schnell wird die Entschädigung ausgezahlt?
Sobald der Versicherer seine Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt hat, zahlt er spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Kann ich einen Vorschuss bekommen, wenn die Schadenhöhe noch nicht feststeht?
Ja. Sie können einen angemessenen Vorschuss verlangen, wenn der Versicherer seine Zahlungspflicht festgestellt hat und sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt.
Wann wird bei einem gestohlenen Fahrzeug gezahlt?
Bei einem entwendeten Fahrzeug wird zunächst abgewartet, ob es wieder aufgefunden wird. Die Entschädigung wird deshalb frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025