Bei der VHV Kfz-Haftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören. Maßgeblich ist dabei der im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsumfang, mindestens jedoch der Umfang des eigenen Vertrags. Mit einer internationalen Versicherungskarte kann sich der Schutz zudem auf bestimmte nichteuropäische Länder erstrecken.
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang. Er gilt mindestens jedoch in dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Internationale Versicherungskarte
Wurde Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder. Dies gilt, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Für den Versicherungsumfang gilt auch hier: Er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Kfz-Haftpflichtschutz gilt in ganz Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union zählen. Wie umfangreich der Schutz im jeweiligen Land ist, hängt vom dort gesetzlich vorgeschriebenen Umfang ab – mindestens erhalten Sie aber den Umfang Ihres eigenen Vertrags. Mit einer internationalen Versicherungskarte kann der Schutz auch für dort genannte nichteuropäische Länder gelten, sofern diese nicht durchgestrichen sind.
Häufige Fragen
In welchen Ländern bin ich mit meiner Kfz-Haftpflicht abgesichert?
Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Welcher Versicherungsumfang gilt, wenn ich im Ausland unterwegs bin?
Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Bin ich auch außerhalb Europas versichert?
Ja, wenn Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt wurde, erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Was bedeutet es, wenn ein Land auf der internationalen Versicherungskarte durchgestrichen ist?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf die genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind – für durchgestrichene Länder besteht demnach kein Schutz.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025