Bei der Photovoltaik-Versicherung der VHV entfällt eine Entschädigung dann, wenn der Versicherungsnehmer für denselben Versicherungsfall bereits eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen kann. Damit wird eine doppelte Entschädigung für ein und denselben Schaden ausgeschlossen.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Versicherungsfall eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers beansprucht werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn für einen Schaden bereits ein anderer Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers einspringt, zahlt dieser Versicherer insoweit nicht. Damit wird verhindert, dass für denselben Versicherungsfall doppelt Leistungen fließen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn schon ein anderer Vertrag den Schaden abdeckt?
Nein, soweit für den Versicherungsfall eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers beansprucht werden kann, leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Was passiert, wenn für denselben Schaden zwei Versicherungen bestehen?
Kann für den Versicherungsfall eine Leistung aus einem anderen Vertrag verlangt werden, entfällt insoweit die Entschädigung aus diesem Vertrag.
Warum wird die Leistung bei einem anderen Versicherungsvertrag ausgeschlossen?
Der Ausschluss greift, soweit der Versicherungsnehmer für den Versicherungsfall bereits eine Leistung aus einem anderen seiner Versicherungsverträge beanspruchen kann.
Inhalte aus: Bedingungen Photovoltaikversicherung 2019