Mitversichert bei der Photovoltaik-Versicherung der VHV sind serienmäßig hergestellte Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die der Eigennutzung dienen und von einem Fachbetrieb fachgerecht installiert wurden – samt Anschlussleitungen sowie fest installierten Ladekabeln und steckern. Prototypen, Einzelanfertigungen und öffentlich zugängliche Ladestationen bleiben außen vor, ebenso Vermögensschäden durch einen Ausfall der Ladestation.
Ladestationen für die Elektromobilität (Stromtankstelle)
Versichert gelten serienmäßig hergestellte Ladestationen, die der Eigennutzung dienen und von einem Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und in Betrieb genommen wurden.
Mitversichert gelten außerdem:
- die dazugehörigen Anschlussleitungen
- fest installierte Ladekabel und -stecker
Nicht versichert gelten:
- Prototypen
- Einzelanfertigungen
- Ladestationen mit öffentlichem Zugang
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Vermögensschäden durch Ausfall der Ladestation. Das gilt insbesondere für den kostenpflichtigen Fremdstrombezug.
Eine Ladestation bezeichnet ein stationäres Ladesystem für Elektrofahrzeuge. Die Energieübertragung erfolgt dabei konduktiv oder induktiv. Die Begriffe Ladesäule, Ladepunkt, Stromtankstellen und Solartankstelle sind einer Ladestation gleichzusetzen.
Was bedeutet das konkret?
Versicherungsschutz besteht für serienmäßig gefertigte Ladestationen, die man selbst nutzt und die ein Fachbetrieb fachgerecht installiert und in Betrieb genommen hat. Auch die zugehörigen Anschlussleitungen sowie fest installierte Ladekabel und -stecker sind eingeschlossen. Keinen Schutz gibt es für Prototypen, Einzelanfertigungen und öffentlich zugängliche Ladestationen. Vermögensschäden durch einen Ausfall der Ladestation – etwa Kosten für Fremdstrom – werden nicht erstattet.
Häufige Fragen
Welche Ladestationen sind versichert?
Versichert sind serienmäßig hergestellte Ladestationen, die der Eigennutzung dienen und von einem Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und in Betrieb genommen wurden.
Sind Ladekabel und Anschlussleitungen mitversichert?
Ja, mitversichert gelten die dazugehörigen Anschlussleitungen sowie fest installierte Ladekabel und -stecker.
Welche Ladestationen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert gelten Prototypen, Einzelanfertigungen und Ladestationen mit öffentlichem Zugang.
Zahlt der Versicherer bei einem Ausfall der Ladestation?
Nein. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Vermögensschäden durch Ausfall der Ladestation, insbesondere nicht für den kostenpflichtigen Fremdstrombezug.
Inhalte aus: Bedingungen Photovoltaikversicherung 2019