Für die Photovoltaik-Versicherung der VHV sind serienmäßig hergestellte, stationär betriebene Solarstromspeicher bis 20 kWh samt zugehöriger Teile wie Batteriemanagement, Wechselrichter, Gehäuse und Verkabelung mitversichert, wenn sie in der Versicherungssumme enthalten sind. Prototypen und Einzelanfertigungen bleiben ausgeschlossen, und ab einem Gerätealter von zwei Jahren wird die Entschädigung jährlich gekürzt.
Versichert gelten serienmäßig hergestellte, stationär betriebene Solarstromspeicher inklusive der zugehörigen Teile. Dazu zählen Batteriemanagement, Wechselrichter, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, Gehäuse und Verkabelung – soweit sie in der Versicherungssumme enthalten sind.
Nicht versichert gelten Prototypen und Einzelanfertigungen.
Versicherte Schäden und Gefahren
Ergänzend leistet der Versicherer ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung:
- für Schäden durch chemische oder physikalische Reaktionen innerhalb der Speicherzellen. Für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
- für Vermögensschäden durch Ausfall, Entladung oder Minderleistung des Solarstromspeichers, insbesondere Kosten für den Fremdbezug von Strom und entgangene Einnahmen aus gesonderten Eigenverbrauchsvergütungen.
Entschädigungsleistungen
Bei Schäden an Solarstromspeichern wird die Entschädigung ab einem Gerätealter von zwei Jahren um jährlich 8 % gekürzt. Die Kürzung beträgt insgesamt jedoch nicht mehr als 80 % des Neuwertes der versicherten Sache am Schadentag.
Maßgeblich für die Abrechnung ist sowohl beim Gerätealter als auch beim Schadenereignis das jeweilige Kalenderjahr.
Sonstige Materialkosten sowie Fahrt- und Montagekosten werden erstattet.
Obliegenheiten
- Die Installation muss durch einen Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt worden sein.
- Bei Inbetriebnahme ist der Versicherungsnehmer durch den Installateur in den vorgegebenen Sicherheitsvorschriften zu unterweisen. Die Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und dem Versicherer zusammen mit dem Abnahmeprotokoll auf Verlangen vorzulegen.
- Der Versicherungsnehmer sowie seine Repräsentanten haben alle gesetzlichen, behördlichen und vom Hersteller vorgegebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Auswahl des Aufstellungsortes (zum Beispiel Umgebungstemperatur, Belüftung, Abstand zu brennbaren Materialien) sowie Wartung und Überwachung des Betriebes des Solarstromspeichers.
- Im Falle einer Verletzung der vorstehenden Obliegenheiten gelten die entsprechenden Regelungen zu den Folgen von Obliegenheitsverletzungen.
Was bedeutet das konkret?
Mitversichert sind fabrikmäßig hergestellte, fest installierte Solarstromspeicher mit ihren zugehörigen Komponenten, sofern sie in der Versicherungssumme berücksichtigt sind; Prototypen und Einzelanfertigungen fallen nicht darunter. Nicht ersetzt werden Schäden durch Reaktionen innerhalb der Speicherzellen sowie Vermögensschäden wie Stromfremdbezug oder entgangene Vergütungen, wobei Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten erstattet werden. Ab zwei Jahren Gerätealter sinkt die Entschädigung jährlich um 8 %, höchstens aber um 80 % des Neuwertes. Wer versichert bleiben will, muss die Anlage fachgerecht installieren lassen und die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einhalten.
Häufige Fragen
Welche Solarstromspeicher sind über diese Photovoltaik-Versicherung abgesichert?
Versichert sind serienmäßig hergestellte, stationär betriebene Solarstromspeicher samt zugehöriger Teile wie Batteriemanagement, Wechselrichter, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen, Gehäuse und Verkabelung, sofern sie in der Versicherungssumme enthalten sind. Prototypen und Einzelanfertigungen sind nicht versichert.
Werden Schäden innerhalb der Speicherzellen ersetzt?
Nein. Schäden durch chemische oder physikalische Reaktionen innerhalb der Speicherzellen sind nicht entschädigungsfähig. Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten werden jedoch ersetzt.
Wie wird die Entschädigung bei älteren Speichern berechnet?
Ab einem Gerätealter von zwei Jahren wird die Entschädigung jährlich um 8 % gekürzt, insgesamt jedoch höchstens um 80 % des Neuwertes am Schadentag. Für die Abrechnung ist beim Gerätealter und Schadenereignis das jeweilige Kalenderjahr maßgeblich. Sonstige Materialkosten sowie Fahrt- und Montagekosten werden erstattet.
Welche Pflichten muss der Versicherungsnehmer beim Betrieb erfüllen?
Die Installation muss durch einen Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Bei Inbetriebnahme ist der Versicherungsnehmer in die Sicherheitsvorschriften einzuweisen, was schriftlich festzuhalten und auf Verlangen vorzulegen ist. Außerdem sind alle gesetzlichen, behördlichen und vom Hersteller vorgegebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten, etwa zu Aufstellungsort, Wartung und Überwachung.
Inhalte aus: Bedingungen Photovoltaikversicherung 2019