Wer eine Photovoltaik-Anlage bei der VHV versichert, muss bestimmte Pflichten erfüllen, um den Versicherungsschutz zu erhalten: Sicherheitsvorschriften und Herstellervorgaben zu Installation, Wartung und Pflege sind einzuhalten, Wartungsverträge müssen laufen und das Dach ist ordnungsgemäß zu halten. In der Ertragsausfall-Versicherung gilt zusätzlich eine 24-Stunden-Frist zur Schadenanzeige sowie die Pflicht, den Unterbrechungsschaden zu mindern, Diebstahl bei der Polizei zu melden und dem Versicherer Auskünfte und Einsicht in Geschäftsunterlagen zu gewähren.
Zur Schadenverhütung muss der Versicherungsnehmer – ebenso wie seine Repräsentanten – alle gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten. Das gilt auch für die vereinbarten Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall.
Dies betrifft vor allem:
- die vom Photovoltaik-Anlagenhersteller vorgegebenen Vorschriften und Hinweise zur Installation, Wartung und Pflege der versicherten Anlage und des mitversicherten Zubehörs
- die vom Fachhandel installierten Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen
Abgeschlossene Wartungsverträge zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Gerätehersteller bzw. Lieferant sind vertragsgemäß einzuhalten. Dies gilt unter anderem auch für das Dach, auf dem die Anlage installiert ist: Der Versicherungsnehmer hat das Dach stets im ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Ertragsausfall-Versicherung
Der Versicherungsnehmer muss jeden Sachschaden an der versicherten Anlage, der einen Unterbrechungsschaden verursachen könnte, dem Versicherer innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt anzeigen. Erfolgt die Anzeige nach dieser Frist, beginnt die Berechnung des Ertragsausfalls frühestens mit dem Eingang der Anzeige beim Versicherer.
Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung muss der Versicherungsnehmer zusätzlich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Dort ist unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.
Der Versicherungsnehmer hat den Unterbrechungsschaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Soweit die Umstände es gestatten, muss er:
- solche Weisungen einholen
- einem Beauftragten des Versicherers alle erforderlichen Untersuchungen über Ursachen und Höhe des Unterbrechungsschadens gestatten
- dem Versicherer auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte erteilen
- dem Versicherer Einsicht in die Geschäftsbücher, Inventuren und Bilanzen sowie Hilfsbücher, Rechnungen und Belege über den Geschäftsgang während des laufenden Geschäftsjahrs und gegebenenfalls der drei Vorjahre gewähren
Was bedeutet das konkret?
Als Betreiber einer versicherten Photovoltaik-Anlage müssen Sie geltende Sicherheitsvorschriften, die Herstellerhinweise zu Installation, Wartung und Pflege sowie bestehende Wartungsverträge einhalten und das Dach in ordnungsgemäßem Zustand halten. In der Ertragsausfall-Versicherung müssen Sie einen möglichen Unterbrechungsschaden innerhalb von 24 Stunden melden – melden Sie später, wird der Ertragsausfall erst ab Eingang der Meldung berechnet. Diebstahl und ähnliche Fälle sind zusätzlich der Polizei anzuzeigen. Außerdem müssen Sie den Schaden möglichst mindern, den Weisungen des Versicherers folgen und ihm Auskünfte sowie Einsicht in Ihre Geschäftsunterlagen ermöglichen.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich rund um Wartung und Installation meiner Anlage?
Sie müssen die Vorschriften und Hinweise des Anlagenherstellers zu Installation, Wartung und Pflege der Anlage und des Zubehörs einhalten, ebenso die Vorgaben zu den vom Fachhandel installierten Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen. Abgeschlossene Wartungsverträge sind vertragsgemäß einzuhalten, und das Dach ist stets im ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Wie schnell muss ich einen Schaden bei der Ertragsausfall-Versicherung melden?
Jeden Sachschaden an der versicherten Anlage, der einen Unterbrechungsschaden verursachen könnte, müssen Sie dem Versicherer innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt anzeigen. Melden Sie später, beginnt die Berechnung des Ertragsausfalls erst mit dem Eingang der Anzeige beim Versicherer.
Was muss ich bei einem Diebstahl zusätzlich beachten?
Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung müssen Sie zusätzlich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dort unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einreichen.
Welche Unterlagen muss ich dem Versicherer im Schadenfall zugänglich machen?
Sie müssen dem Versicherer auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte erteilen und Einsicht in Geschäftsbücher, Inventuren und Bilanzen sowie Hilfsbücher, Rechnungen und Belege über den Geschäftsgang des laufenden Geschäftsjahrs und gegebenenfalls der drei Vorjahre gewähren.
Inhalte aus: Bedingungen Photovoltaikversicherung 2019