Bei der Photovoltaik-Versicherung der VHV zahlt der Versicherer keine Entschädigung für Schäden, die durch Terrorakte entstehen – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben. Als Terrorakte gelten Handlungen von Personen oder Gruppen, die politische, religiöse, ethnische oder ideologische Ziele verfolgen und Angst und Schrecken verbreiten, um auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden durch Terrorakte. Das gilt ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele. Voraussetzung ist, dass diese Handlungen geeignet sind:
- Angst und Schrecken in der Bevölkerung oder in Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und
- dadurch auf eine Regierung oder auf staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch Terrorakte verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Der Versicherer zahlt dafür keine Entschädigung, selbst wenn zusätzlich noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben. Als Terrorakt gilt eine Handlung, die politische, religiöse, ethnische oder ideologische Ziele verfolgt, Angst und Schrecken verbreitet und so Einfluss auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen nehmen soll.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Terrorakte an einer Photovoltaikanlage versichert?
Nein. Der Versicherer leistet für Schäden durch Terrorakte keine Entschädigung.
Zahlt der Versicherer, wenn neben dem Terrorakt auch andere Ursachen mitgewirkt haben?
Nein. Der Ausschluss gilt ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, also auch dann, wenn weitere Ursachen beteiligt waren.
Was gilt als Terrorakt im Sinne dieser Regelung?
Als Terrorakte gelten Handlungen von Personen oder Personengruppen, die politische, religiöse, ethnische, ideologische oder ähnliche Ziele verfolgen und geeignet sind, Angst und Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Photovoltaikversicherung 2019