Die VHV-Photovoltaikversicherung schützt eine stationär installierte Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung samt serienmäßiger Einzelkomponenten wie Modulen, Wechselrichtern, Trafos, Verkabelungen, Zählern und Modultragkonstruktionen – einschließlich der Installations- und Montagekosten, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Zusätzlich ist ein Ertragsausfall abgesichert, wenn ein versicherter Sachschaden oder Abhandenkommen die technische Nutzung der Anlage unterbricht. Auch in Eigenregie montierte Anlagen sind erfasst, während Prototypen und Anlagen auf Gebäuden mit weicher Bedachung ausgeschlossen bleiben.
Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche zur stationär installierten Photovoltaikanlage (Stromerzeugung) gehörenden serienmäßig hergestellten Teile. Dazu zählen insbesondere folgende Einzelkomponenten:
- Einspeise- und Erzeugungszähler
- Verkabelungen
- Modultragkonstruktionen
- Montagesets, wie z. B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets
- Photovoltaikmodule
- Trafos
- Wechselrichter
- Umspannwerke (nur wenn vertraglich vereinbart)
- Solarstromspeicher (versichert wie gesondert geregelt)
- Ladestation (versichert wie gesondert geregelt)
Versichert sind außerdem die erforderlichen Installations- und Montagekosten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Für Photovoltaikanlagen mit einer Größe von mehr als 50 kWp ist ein ausgefüllter VHV-Fragebogen erforderlich. Dieser ist Bestandteil des Vertrages.
Ertragsausfall-Versicherung
Der Versicherer leistet darüber hinaus Entschädigung, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Anlage unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Voraussetzung ist, dass dies durch einen dem Grunde nach versicherten Sachschaden oder durch Abhandenkommen verursacht wird. In diesem Fall ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den dadurch entstandenen Ertragsausfall.
Der Versicherungsschutz besteht auch für Photovoltaikanlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie des Versicherungsnehmers montiert wurden.
Nicht versichert gelten
- Prototypen
- Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit weicher Bedachung (Bauartklassen IV und V)
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die fest installierte Photovoltaikanlage mit ihren serienmäßig hergestellten Bauteilen – von den Modulen über Wechselrichter und Trafos bis zu Verkabelung, Zählern und Tragkonstruktionen. Auch die Installations- und Montagekosten sind abgedeckt, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt. Neben Schäden an der Technik wird zusätzlich der Ertragsausfall ersetzt, wenn ein versicherter Sachschaden oder ein Abhandenkommen die Anlage lahmlegt. Ausgenommen bleiben Prototypen sowie Anlagen auf Gebäuden mit weicher Bedachung.
Häufige Fragen
Welche Teile einer Photovoltaikanlage sind mitversichert?
Versichert sind alle serienmäßig hergestellten Teile der stationär installierten Anlage, insbesondere Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelungen, Modultragkonstruktionen, Montagesets, Photovoltaikmodule, Trafos, Wechselrichter, Umspannwerke (nur wenn vertraglich vereinbart), Solarstromspeicher und Ladestation. Auch die erforderlichen Installations- und Montagekosten sind erfasst, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Wird ein Ertragsausfall ersetzt?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Anlage durch einen dem Grunde nach versicherten Sachschaden oder durch Abhandenkommen unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Der dadurch entstandene Ertragsausfall wird ersetzt.
Sind selbst montierte Anlagen versichert?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch für Photovoltaikanlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie des Versicherungsnehmers montiert wurden.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Prototypen sowie Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit weicher Bedachung (Bauartklassen IV und V).
Inhalte aus: Bedingungen Photovoltaikversicherung 2019