Bei der Photovoltaik-Versicherung der VHV gilt der Versicherungsschutz an den Standorten, die im Versicherungsvertrag genannt sind. Darüber hinaus bleibt der Schutz bestehen, wenn Teile der versicherten Anlage für Reparatur- oder Überholungsmaßnahmen bewegt oder transportiert werden müssen und sich dadurch außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag genannten Standorte.
Ergänzend besteht Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes. Das gilt, soweit Teile der versicherten Anlage zum Zweck von Reparatur- oder Überholungsmaßnahmen bewegt oder transportiert werden müssen.
Was bedeutet das konkret?
Die versicherte Photovoltaik-Anlage ist grundsätzlich an den Standorten geschützt, die im Vertrag festgelegt wurden. Müssen Teile der Anlage für Reparaturen oder Überholungen bewegt oder transportiert werden, gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb dieser Standorte weiter.
Häufige Fragen
Wo ist die Photovoltaik-Anlage versichert?
Der Versicherungsschutz besteht innerhalb der Standorte, die im Versicherungsvertrag genannt sind.
Gilt der Schutz auch, wenn Anlagenteile den Standort verlassen?
Ja, ergänzend besteht Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes, soweit Teile der versicherten Anlage für Reparatur- oder Überholungsmaßnahmen bewegt oder transportiert werden müssen.
Aus welchem Grund dürfen Anlagenteile außerhalb des Versicherungsortes bewegt werden, ohne den Schutz zu verlieren?
Der Schutz bleibt bestehen, wenn Teile zum Zweck von Reparatur- oder Überholungsmaßnahmen bewegt oder transportiert werden müssen.
Inhalte aus: Bedingungen Photovoltaikversicherung 2019