Bei der VHV Photovoltaik-Versicherung richtet sich die Versicherungssumme nach der Investitionssumme zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme der Anlage, inklusive aller Bezugs- und Installationskosten. Für Anlagenerweiterungen im Versicherungsjahr gilt eine Vorsorge von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, höchstens 25.000 EUR, wobei die Erweiterung fristgerecht angezeigt werden muss, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Für die Bildung der Versicherungssumme ist die Investitionssumme zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme der Photovoltaikanlage maßgebend. Dazu zählen alle Bezugs- und Installationskosten.
Für alle Anlagenerweiterungen, die während des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommen werden, gilt eine Vorsorge in Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, maximal 25.000 EUR.
Der Versicherungsnehmer muss die Anlagenerweiterung dem Versicherer innerhalb von drei Monaten nach Beginn des darauffolgenden Versicherungsjahres anzeigen. Unterbleibt die Meldung, erlischt der Versicherungsschutz für die Anlagenerweiterung.
Ist der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt und soll im Versicherungsfall auch die Umsatzsteuer ersetzt werden, so ist dies bei der Bildung der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
Ertragsausfall-Versicherung
Es wird eine Jahresertragsausfall-Versicherungssumme gebildet. Grundlage ist die gemessene bzw. geschätzte Stromerzeugung im Jahr (kWh) je kWp, multipliziert mit dem Vergütungssatz – zum Beispiel des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ – entsprechend der jeweiligen Anlagenleistung und Montageart.
Ist die vorvertragliche Bildung der Jahresertragsausfall-Versicherungssumme nicht möglich, so wird sie im Versicherungsfall ermittelt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme bemisst sich nach dem, was die Anlage bei der Erstinbetriebnahme gekostet hat, samt Bezugs- und Installationskosten. Erweitern Sie die Anlage im Laufe des Jahres, sind diese Erweiterungen über eine Vorsorge von 20 % der zuletzt dokumentierten Summe (höchstens 25.000 EUR) mitversichert – allerdings nur, wenn Sie die Erweiterung innerhalb von drei Monaten nach Beginn des nächsten Versicherungsjahres melden. Wer keine Vorsteuer abziehen kann, muss die Umsatzsteuer bei der Versicherungssumme berücksichtigen, damit sie im Schadenfall mit ersetzt wird.
Häufige Fragen
Wie wird die Versicherungssumme für meine Photovoltaikanlage berechnet?
Maßgebend ist die Investitionssumme zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme der Anlage, einschließlich aller Bezugs- und Installationskosten.
Sind Erweiterungen meiner Anlage automatisch mitversichert?
Für Anlagenerweiterungen während des Versicherungsjahres gilt eine Vorsorge von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, maximal 25.000 EUR. Sie müssen die Erweiterung jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beginn des darauffolgenden Versicherungsjahres anzeigen, sonst erlischt der Versicherungsschutz für diese Erweiterung.
Wird die Umsatzsteuer im Schadenfall ersetzt?
Wenn der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Umsatzsteuer im Versicherungsfall ebenfalls ersetzt werden soll, muss dies bereits bei der Bildung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Wie entsteht die Versicherungssumme für den Ertragsausfall?
Sie ergibt sich aus der gemessenen oder geschätzten Stromerzeugung im Jahr (kWh) je kWp, multipliziert mit dem Vergütungssatz, zum Beispiel nach dem EEG, entsprechend Anlagenleistung und Montageart. Ist eine vorvertragliche Bildung nicht möglich, wird sie im Versicherungsfall ermittelt.
Inhalte aus: Bedingungen Photovoltaikversicherung 2019