Bei der Photovoltaik-Versicherung der VHV leistet der Versicherer Entschädigung, wenn die versicherten Sachen beschädigt, zerstört oder entwendet werden – etwa durch Hagel, Schneedruck, Eis oder Tierbiss. Zusätzlich sind Erdbebenfolgeschäden bis zu 25 % der Versicherungssumme, höchstens 50.000 EUR, abgedeckt, während das Feuerrisiko bei bestimmten Gebäudenutzungen wie Landwirtschaft, Holzverarbeitung oder Recycling ausgeschlossen ist.
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens beschädigt, zerstört oder entwendet werden. Hierzu zählen unter anderem auch Schäden durch:
- Hagel, Schneedruck und Eis
- Tierbiss
Der Versicherer leistet außerdem bis zu 25 % der Versicherungssumme, maximal 50.000 EUR, auch für Schäden, die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen.
Die einschlägigen Bestimmungen gelten auch für die versicherten Photovoltaik-Module, Wechselrichter und sonstige elektronische Bauteile der versicherten Sachen.
Bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit folgender Nutzung gilt das Feuerrisiko ausgeschlossen:
- Landwirtschaft
- Gewerbliche Holzver- und bearbeitung
- Lagerung und/oder Herstellung von feuergefährlichen Substanzen
- Recycling
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt eine Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch einen versicherten Schaden beschädigt, zerstört oder gestohlen werden; dazu gehören auch Schäden durch Hagel, Schneedruck, Eis und Tierbiss. Für Folgeschäden durch Erdbeben gibt es Leistung bis zu 25 % der Versicherungssumme, höchstens 50.000 EUR. Bei Gebäuden mit bestimmten Nutzungen – etwa Landwirtschaft, Holzverarbeitung, Lagerung feuergefährlicher Stoffe oder Recycling – ist das Feuerrisiko ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Hagel oder Tierbiss an der Photovoltaikanlage abgedeckt?
Ja, zu den versicherten Schäden zählen unter anderem auch Schäden durch Hagel, Schneedruck, Eis sowie durch Tierbiss.
Wie viel wird bei Erdbebenschäden erstattet?
Für Schäden, die während der Dauer von Erdbeben als deren Folge entstehen, leistet der Versicherer bis zu 25 % der Versicherungssumme, maximal 50.000 EUR.
Bei welchen Gebäudenutzungen ist das Feuerrisiko ausgeschlossen?
Das Feuerrisiko ist ausgeschlossen bei Gebäuden mit den Nutzungen Landwirtschaft, gewerbliche Holzver- und bearbeitung, Lagerung und/oder Herstellung von feuergefährlichen Substanzen sowie Recycling.
Gilt der Schutz auch für Wechselrichter und elektronische Bauteile?
Ja, die maßgeblichen Bestimmungen gelten auch für die versicherten Photovoltaik-Module, Wechselrichter und sonstigen elektronischen Bauteile der versicherten Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Photovoltaikversicherung 2019