Bei der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG greift der Rechtsschutz überall dort, wo ein Gericht oder eine Behörde in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen. Diese Europadeckung umfasst jene Leistungsarten, die sich nicht ausdrücklich auf einen deutschen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in einem der folgenden Gebiete gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen:
- in Europa,
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
- auf den Kanarischen Inseln,
- auf den Azoren,
- auf Madeira.
Dies wird als Europadeckung bezeichnet.
Die Europadeckung bezieht sich aber allein auf die Leistungsarten, die sich nicht ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Voraussetzung ist, dass dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist oder wäre und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen. Diese sogenannte Europadeckung umfasst allerdings nur die Leistungsarten, die nicht ausdrücklich einen deutschen Anwalt oder ein deutsches Gericht voraussetzen.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira, sofern dort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen.
Was bedeutet die Europadeckung?
Als Europadeckung wird der örtliche Geltungsbereich bezeichnet, der Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira umfasst.
Gilt die Europadeckung für alle Leistungsarten?
Nein. Sie bezieht sich allein auf die Leistungsarten, die sich nicht ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026