Wer beim Single-Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG unverheiratet ist und keinen Lebenspartner mitversichert hat, genießt allein Versicherungsschutz – für den Partner besteht keiner. Sobald Sie heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, weitet sich der Schutz auf den Partner aus, sofern Sie dies innerhalb von zwei Monaten anzeigen.
Sind Sie unverheiratet, leben nicht in einer ehelichen oder eingetragenen Lebenspartnerschaft und haben mit uns auch nicht vereinbart, dass ein sonstiger Lebenspartner mitversichert sein soll? Dann besteht abweichend von der allgemeinen Regelung kein Versicherungsschutz für Ihren ehelichen, eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner. Ebenso besteht kein Schutz für Personen, die allein über Ihren Lebenspartner mitversichert wären.
Falls Sie heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, erweitert sich Ihr Versicherungsschutz von diesem Zeitpunkt an um die Mitversicherung für den ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner.
Voraussetzung dafür ist:
- Sie teilen uns die Heirat oder die Eintragung der Lebenspartnerschaft innerhalb von zwei Monaten mit.
- Erfolgt die Anzeige später als zwei Monate, beginnt der Versicherungsschutz für Ihren Lebenspartner erst mit dem Eingang der Anzeige bei uns.
Von dem Zeitpunkt der Mitversicherung an können wir den in unserem Tarif geltenden, höheren Beitrag verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Beim Single-Rechtsschutz sind Sie als unverheiratete Person allein versichert. Solange kein Partner mitversichert vereinbart ist, gilt der Schutz nicht für einen ehelichen, eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner und nicht für Personen, die nur über diesen Partner mitversichert wären. Heiraten Sie oder gehen Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, kommt der Partner in den Schutz – vorausgesetzt, Sie melden das innerhalb von zwei Monaten. Danach kann der höhere Tarifbeitrag verlangt werden.
Häufige Fragen
Ist mein Partner beim Single-Rechtsschutz mitversichert?
Nein. Solange Sie unverheiratet sind, nicht in einer ehelichen oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine Mitversicherung eines Lebenspartners vereinbart wurde, besteht für Ihren Partner kein Versicherungsschutz. Auch Personen, die allein über den Lebenspartner mitversichert wären, sind nicht geschützt.
Was passiert, wenn ich heirate oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehe?
Ab diesem Zeitpunkt erweitert sich Ihr Versicherungsschutz um die Mitversicherung für den ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner, sofern Sie die Heirat oder Eintragung innerhalb von zwei Monaten mitteilen.
Was gilt, wenn ich die Heirat zu spät melde?
Erfolgt die Anzeige später als zwei Monate nach der Heirat oder Eintragung, beginnt der Versicherungsschutz für Ihren Lebenspartner erst mit dem Eingang Ihrer Anzeige beim Versicherer.
Ändert sich der Beitrag durch die Mitversicherung des Partners?
Ja. Ab dem Zeitpunkt der Mitversicherung kann der Versicherer den im Tarif geltenden, höheren Beitrag verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026