Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG greift der Versicherungsschutz dann, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Versicherte dort seine Rechtsinteressen verfolgt.
Versicherungsschutz besteht, wenn ein Gericht oder eine Behörde in bestimmten Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre. Zusätzlich muss der Versicherte seine Rechtsinteressen dort verfolgen.
Diese Gebiete sind:
- Europa,
- Anliegerstaaten des Mittelmeers,
- Kanarische Inseln,
- Madeira.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt geografisch begrenzt. Er greift, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira zuständig ist oder wäre. Voraussetzung ist außerdem, dass der Versicherte gerade dort seine Rechtsinteressen verfolgt.
Häufige Fragen
In welchen Regionen gilt der Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.
Welche Voraussetzungen müssen für den Geltungsbereich erfüllt sein?
Ein Gericht oder eine Behörde in den genannten Gebieten muss gesetzlich zuständig sein oder wäre, und der Versicherte muss seine Rechtsinteressen dort verfolgen.
Sind Inseln wie die Kanaren und Madeira mit abgedeckt?
Ja, die Kanarischen Inseln und Madeira gehören ausdrücklich zu den Gebieten des Geltungsbereichs.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026