Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden der VHV / Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG sind Sie abgesichert, wenn Ihnen die Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts vorgeworfen wird – von der Strafverteidigung über Durchsuchungen, Zeugenbetreuung und Wiederaufnahmeverfahren bis hin zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Kein Schutz besteht dagegen, wenn der Vorwurf mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt.
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen wegen des Vorwurfes der Verletzung von Vorschriften des
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und
- Disziplinar- und Standesrechts.
Sie haben aber keinen Versicherungsschutz, wenn der Vorwurf in Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit steht.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Der Versicherungsschutz hat folgenden Umfang:
Strafverteidigung
Die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren einschließlich des Aufwands für einvernehmliche Beendigungen der Verfahren.
Kronzeugenregelung
Wenn Versicherte sich auf eine Kronzeugenregelung berufen.
Durchsuchung
Bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.
Verwaltungsrecht
In Verwaltungs-, Besteuerungs-, Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dienen, die Verteidigung in Verfahren gemäß der Strafverteidigung zu unterstützen oder deren Einleitung zu verhindern.
Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand)
Im Einvernehmen mit der NRV die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlastungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird.
Verfassungsrecht
In Verfahren vor Verfassungsgerichten.
Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren
Wiederaufnahmeverfahren
Prozessbeobachtung
Die Beobachtung anderer Prozesse, die für die Verteidigung in Verfahren der Strafverteidigung von Bedeutung sein können, sofern wir zustimmen.
Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit bestimmten Maßnahmen
Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen:
- Straf- und Zeugenentschädigung,
- Freiheitsentziehung,
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Sanktion durch Berufs- oder Fahrverbot,
- Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung),
- Vermögenssicherung, und zwar durch dinglichen Arrest,
- aktive und passive Dienstaufsichtsbeschwerde,
- Überwachung der Telekommunikation,
- Online-Durchsuchung,
- erkennungsdienstliche Behandlung,
- körperliche Untersuchung.
Koordination
Soweit in einem Ermittlungsverfahren gegen Versicherte mehrere Beschuldigte oder Zeugen betroffen sind. Für die Einschaltung eines Anwaltes, dessen Aufgabe es ist, die Tätigkeit der Beschuldigtenverteidiger und Zeugenbeistände zu koordinieren, ist unsere Zustimmung erforderlich.
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
Zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Damit ist unter anderem die Entschädigung für Urteilsfolgen und andere Strafverfolgungsmaßnahmen gemeint, wie die vorläufige Festnahme, die Haft sowie die Beschlagnahme.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Ihnen die Verletzung von Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts oder des Disziplinar- und Standesrechts vorgeworfen wird. Nicht abgesichert sind Vorwürfe, die mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen; eine solche Tätigkeit liegt vor, wenn steuerrechtlich Einkünfte erzielt werden, die weder aus nichtselbstständiger Arbeit noch aus Rente stammen. Abgedeckt sind unter anderem die Strafverteidigung, Maßnahmen bei Durchsuchung und Beschlagnahme, Zeugenbetreuung, Verfahren vor Verfassungsgerichten, Wiederaufnahme- und Vollstreckungsverfahren sowie die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen nach dem StrEG.
Häufige Fragen
Für welche Rechtsvorwürfe besteht hier Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt bei dem Vorwurf, Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Disziplinar- und Standesrechts verletzt zu haben.
Bin ich auch bei beruflichen Vorwürfen abgesichert?
Nein. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Vorwurf in Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit steht.
Was gilt als sonstige selbstständige Tätigkeit?
Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn im steuerrechtlichen Sinne Einkünfte erzielt werden oder werden sollen, die weder Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) noch Einkünfte aus Rente sind.
Werden auch Entschädigungsansprüche nach einer Strafverfolgung übernommen?
Ja. Der Schutz umfasst die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), etwa für Urteilsfolgen sowie für vorläufige Festnahme, Haft und Beschlagnahme.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026