Wer beim VHV / Neue Rechtsschutz Rechtsschutz für eine Wohneinheit abgeschlossen hat, erweitert mit dem XXL-Baustein den Schutz auf alle privat und selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland – auch die des Lebenspartners und der Kinder. Der Baustein bringt zusätzlichen Schutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz sowie bei Erschließungs- und Anliegerabgaben, verzichtet unter Bedingungen auf den Einwand der Vorvertraglichkeit und rechnet bei vermittelter Erstberatung die Selbstbeteiligung nicht an.
Haben Sie eine Wohneinheit versichert, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der versicherbaren Eigenschaft auf alle Wohneinheiten, die
- in Deutschland befindlich,
- privat und
- selbst genutzt
sind.
Ebenfalls versichert sind in Deutschland befindliche, privat und selbst genutzte Wohneinheiten
- Ihres ehelichen/eingetragenen Lebenspartners oder des im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners,
- Ihrer bzw. des versicherten Lebenspartners minderjährigen Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder,
- Ihrer bzw. des versicherten Lebenspartners volljährigen Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, die in keiner ehelichen/eingetragenen Lebenspartnerschaft leben – bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten.
In den genannten Leistungsarten haben Sie einen erweiterten Versicherungsschutz:
Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sie haben Versicherungsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die einer Klage vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen.
Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben
Die betreffende Ausschlussklausel hat keine Geltung bei Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben.
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben Sie Versicherungsschutz, wenn
- der XXL-Baustein mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen bei uns versichert ist,
- Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall erhalten haben.
In diesem Fall müssen die Voraussetzungen des Versicherungsfalles lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Die Bestimmung zur Wartezeit sowie die dort genannten Ausschlüsse gelten dann nicht.
Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Mit diesem Baustein gilt der Rechtsschutz nicht nur für die eine versicherte Wohneinheit, sondern für alle in Deutschland privat und selbst genutzten Wohneinheiten – auch die des Lebenspartners und bestimmter Kinder. Zusätzlich gibt es erweiterten Schutz bei Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz und bei Streit um Erschließungs- und Anliegerabgaben. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auf den Einwand verzichtet, dass ein Fall schon vor Vertragsbeginn eingetreten war, und bei einer vermittelten Erstberatung entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Auf welche Wohneinheiten erstreckt sich der Schutz mit diesem Baustein?
Auf alle in Deutschland befindlichen, privat und selbst genutzten Wohneinheiten – zusätzlich zur ursprünglich versicherten Wohneinheit.
Sind auch Wohneinheiten von Familienangehörigen mitversichert?
Ja, mitversichert sind Wohneinheiten des ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten Lebenspartners sowie minderjähriger und – bis zum Beginn einer auf Dauer angelegten, bezahlten Berufstätigkeit – volljähriger Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, sofern sie in Deutschland liegen sowie privat und selbst genutzt werden.
Ist ein Versicherungsfall geschützt, der schon vor Vertragsbeginn eingetreten ist?
Ja, wenn der XXL-Baustein mindestens fünf Jahre ununterbrochen versichert ist und Sie nicht vor Ablauf dieser fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall hatten. Dann müssen die Voraussetzungen nur vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein, und Wartezeit sowie die genannten Ausschlüsse gelten nicht.
Wird die Selbstbeteiligung immer abgezogen?
Nein. Wenn der Versicherer Ihnen den Rechtsanwalt vermittelt hat und die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigt wurde, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht von den zu tragenden Kosten abgezogen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026