Wer den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige der VHV / Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG um den Baustein ergänzt, sichert zusätzlich verwandte und verschwägerte Personen im eigenen Haushalt ab und erhält erweiterten Schutz – etwa bei Aufhebungsvereinbarungen, in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, bei Solar- oder Fotovoltaikanlagen, im Urheberrecht sowie für Opfer von Cyber-Straftaten. Hinzu kommen Vorbereitungshandlungen, Vorsorge-Rechtsschutz, ein Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit und weitere Verbesserungen.
Im Rahmen des Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige können Sie diesen Baustein zusätzlich versichern.
Zusätzlich versicherte Personen
Zusätzlich versichert sind Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind.
Voraussetzung ist, dass diese Personen
- mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und
- an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind.
Ist die Klausel zum Single-Rechtsschutz vereinbart, besteht dagegen für Personen, die lediglich mit Ihrem Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Versicherungsschutz.
Erweiterter Versicherungsschutz
Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgenden Bereichen:
Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung
Im Arbeits-Rechtsschutz besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung.
Besonderheit beim Versicherungsfall: Abweichend von der sonst geltenden Regelung gilt das vom Arbeitgeber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsvereinbarung als Versicherungsfall. Wir übernehmen die Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR.
Außerdem besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter juristischer Personen mit einem Gesamtjahreseinkommen von nicht mehr als 50.000,- EUR. Liegt das Gesamtjahreseinkommen darüber, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. Wir übernehmen die Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 35.000 EUR. Der Arbeits-Rechtsschutz darf nicht ausgeschlossen sein.
Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen.
Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-Rechtsschutz
Im Sozialgerichts-Rechtsschutz besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen.
Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten – Widerspruch und Klage
Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht
Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht besteht abweichend von der sonst geltenden Regelung Versicherungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht nicht mehr als 2.000 EUR.
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovoltaikanlagen
Abweichend von den sonst geltenden Regelungen besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit
- dem Erwerb,
- der Installation und
- dem Betrieb
einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage.
Vorausgesetzt ist:
- Die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt.
- Die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum, und der Eigentumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend bezweckt.
- Die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als natürliche Person steht.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz,
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen,
- Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
- Straf-Rechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Rechtsschutz im Urheberrecht
Es besteht Versicherungsschutz im Urheberrecht.
Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren
Es besteht Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)
Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten besteht auch Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden (zum Beispiel im Internet, in einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messengerdiensten).
Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige.
Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unterstützung Strafanzeige gegen diese Person.
Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR.
Private Kapitalanlage
Die Ausschlussklausel für private Kapitalanlagen gilt nicht bei einem Anlagebetrag bis einschließlich 15.000 EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht dagegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vorbereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages.
- Die selbstständige Tätigkeit wollen Sie erstmalig ausüben, und sie ist zum Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach unserem Tarif versicherbar.
- Sie oder Ihr Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate nach der ersten Vorbereitungshandlung einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab. Dieser muss den tariflich größtmöglichen Leistungsumfang und die tariflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten.
Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder Ihr Lebenspartner den genannten Versicherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle Wartezeit ist zu berücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung gilt.
Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorbereitungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versicherungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung (Wartezeit) geschieht.
Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsvertrag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
- für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit,
- im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der Klauseln zum Firmenvertrags-Rechtsschutz, zum Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL sowie zum Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe,
- für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmerichtlinien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
- für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Lebenspartner,
- für Ihren Lebenspartner, wenn die Klausel zum Single-Rechtsschutz vereinbart ist.
Vorsorge-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Voraussetzungen:
- Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages geändert.
- Das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen mitversicherten Person erstmalig, und zum Zeitpunkt der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif versicherbar.
- Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab – mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung.
Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartnerschaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversicherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
- für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit,
- als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- im Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz,
- im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der Klauseln zum Firmenvertrags-Rechtsschutz, zum Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL sowie zum Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe,
- für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmerichtlinien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben Sie Versicherungsschutz, wenn
- der Baustein EXKLUSIV mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen bei uns versichert ist,
- Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall erhalten haben.
Abweichend von der sonst geltenden Regelung müssen die Voraussetzungen des Versicherungsfalles also lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Die Bestimmung zur Wartezeit sowie die dort genannten Ausschlüsse gelten dann nicht.
Selbstständige Tätigkeit
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in Erweiterung der Regelung auch auf Ihre selbstständige Tätigkeit und die Ihres Lebenspartners, wenn
- Sie oder Ihr Lebenspartner keine Mitarbeiter beschäftigen und
- der Gesamtumsatz aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit und der Ihres Lebenspartners zusammen in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsfall höchstens 22.000 Euro betrug. Liegt der Gesamtumsatz darüber, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
Erläuterung: Der Gesamtumsatz ist die Summe aller vereinnahmten Erlöse, die Sie und Ihr Lebenspartner einzeln oder gemeinsam pro Kalenderjahr aus dieser Tätigkeit erzielen.
Die Nebentätigkeit Ihres Lebenspartners ist allerdings nicht versichert, wenn die Klausel zum Single-Rechtsschutz vereinbart ist.
Beispiel: Sie verkaufen selbst hergestellte Töpferware. Auf der Fahrt zu Ihrer Verkaufsveranstaltung geraten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall und werden verletzt. Sie machen Schmerzensgeldansprüche geltend.
Ausnahme: Versicherungsschutz besteht nicht in der Leistungsart Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, es sei denn, Sie nehmen rechtliche Interessen aus Versicherungsverträgen wahr.
Selbstbeteiligung bei Erstberatung
Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigt wurde.
Wegfall der Wartezeit im Verkehrsbereich
Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
Was bedeutet das konkret?
Mit dem Baustein EXKLUSIV lässt sich der bestehende Rechtsschutz für Nichtselbstständige deutlich ausbauen. Zusätzlich mitversichert sind verwandte oder verschwägerte Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben und dort gemeldet sind. Der Baustein bringt außerdem erweiterten Schutz in vielen Bereichen – etwa bei Aufhebungsvereinbarungen, in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, rund um Solar- oder Fotovoltaikanlagen, im Urheberrecht sowie für Opfer von Cyber-Straftaten. Hinzu kommen Regelungen zu Vorbereitungshandlungen, Vorsorge-Rechtsschutz, dem Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit nach fünf Jahren und Erleichterungen bei kleiner selbstständiger Tätigkeit.
Häufige Fragen
Welche zusätzlichen Personen deckt der Baustein EXKLUSIV ab?
Mitversichert sind Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, sofern sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind. Ist der Single-Rechtsschutz vereinbart, sind Personen, die nur mit Ihrem Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, nicht mitversichert.
Bis zu welcher Höhe werden Kosten bei einer Aufhebungsvereinbarung übernommen?
Im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung übernehmen wir die Kosten, jedoch insgesamt nicht mehr als 1.000 EUR. Dabei gilt bereits das vom Arbeitgeber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsvereinbarung als Versicherungsfall.
Bin ich bei einer eigenen kleinen selbstständigen Tätigkeit mitversichert?
Ja, der Schutz erstreckt sich auch auf Ihre selbstständige Tätigkeit und die Ihres Lebenspartners, wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden und der Gesamtumsatz beider zusammen in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsfall höchstens 22.000 Euro betrug. Liegt der Umsatz darüber, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
Wann greift der Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit?
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, besteht dennoch Schutz, wenn der Baustein EXKLUSIV seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen bei uns versichert ist und Sie nicht vor Ablauf dieser fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall hatten.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026