Wer einen Konflikt außergerichtlich lösen möchte, kann bei der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG im Rechtsschutz die Kosten eines in Deutschland tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation ersetzt bekommen, pro Kalenderjahr jedoch höchstens 4.000 EUR. Nehmen nicht versicherte Personen teil, wird nur der auf den Versicherungsnehmer entfallende Anteil übernommen; auf Wunsch hilft der Versicherer bei der Vermittlung eines Mediators.
Um eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, trägt der Versicherer die Kosten eines in Deutschland tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen trägt der Versicherer jedoch insgesamt nicht mehr als 4.000 EUR an Kosten für Mediatoren.
Eine Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Nehmen an der Mediation nicht versicherte Personen teil, übernimmt der Versicherer anteilig die Kosten, die auf den Versicherungsnehmer entfallen.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer und der versicherte Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Dritten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf den Versicherungsnehmer und den Ehepartner entfallen, trägt der Versicherer. Der Dritte muss seinen Kostenanteil, also 50 %, selbst bezahlen.
Auf Wunsch hilft der Versicherer bei der Vermittlung eines Mediators. Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder auch online erfolgen.
Die Kosten für den Mediator übernimmt der Versicherer in allen versicherten Leistungsarten, sofern diese auch den außergerichtlichen Bereich enthalten. Sind die Zahlungen bei einzelnen Leistungsarten abweichend – insgesamt oder zum Beispiel bei den Rechtsanwaltskosten – auf einen niedrigeren Höchstbetrag begrenzt, so gilt dieser. In diesem Fall rechnet der Versicherer Zahlungen auf die Mediatortätigkeit und andere Zahlungen zusammen.
Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer übernimmt die Kosten für einen in Deutschland tätigen Mediator, um Konflikte einvernehmlich beizulegen. Pro Mediation zahlt er bis zu 2.000 EUR, im Kalenderjahr insgesamt höchstens 4.000 EUR. Sind an der Mediation nicht versicherte Personen beteiligt, wird nur der Kostenanteil des Versicherungsnehmers übernommen. Auf Wunsch hilft der Versicherer bei der Vermittlung eines Mediators, ist für dessen Tätigkeit selbst aber nicht verantwortlich.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt der Versicherer für eine Mediation?
Der Versicherer trägt die Kosten eines in Deutschland tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch insgesamt höchstens 4.000 EUR.
Was passiert, wenn auch nicht versicherte Personen an der Mediation teilnehmen?
In diesem Fall übernimmt der Versicherer nur anteilig die Kosten, die auf den Versicherungsnehmer entfallen. Der nicht versicherte Beteiligte muss seinen eigenen Kostenanteil selbst bezahlen.
Wie kann eine Mediation durchgeführt werden?
Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder auch online erfolgen. Auf Wunsch hilft der Versicherer bei der Vermittlung eines Mediators.
Haftet der Versicherer für die Arbeit des Mediators?
Nein, für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026