Beim Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG darf der Versicherer einen höheren Beitrag verlangen, wenn nach Vertragsabschluss eine höhere Gefahr entsteht – etwa durch mehr Mitarbeiter, eine höhere Lohnsumme, einen höheren Umsatz, zusätzliche Fahrzeuge, eine größere Betriebsfläche oder eine höhere Jahresbruttomiete. Steigt der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder wird die Absicherung abgelehnt, dürfen Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats kündigen. Umgekehrt sinkt der Beitrag bei gefahrmindernden Umständen, wenn diese rechtzeitig angezeigt werden.
Tritt nach Vertragsabschluss ein Umstand ein, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir ab diesem Zeitpunkt den höheren Beitrag verlangen. Damit sichern wir eine höhere Gefahr ab.
Solche Umstände können folgende Änderungen sein:
- eine Erhöhung der Jahresbruttolohnsumme, der Anzahl der Mitarbeiter oder Mitglieder beim Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine,
- eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, auch inklusive des XXL-Bausteins, bei der Klausel zum Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen von Selbstständigen oder beim Spezial-Straf-Rechtsschutz,
- eine Erhöhung des Gesamtjahresumsatzes beim Firmenvertrags-Rechtsschutz,
- eine Erhöhung der Jahresbruttomiete beim Vermieter-Rechtsschutz,
- ein weiteres oder mehrere weitere Fahrzeuge im Verkehrs-Rechtsschutz,
- eine Steigerung der Betriebsfläche beim Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz.
Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen.
In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kündigen:
- Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als 10 Prozent oder
- wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
Tritt nach Vertragsabschluss ein Umstand ein, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir ab diesem Zeitpunkt nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
Wenn wir Sie zumindest in Textform auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Erläuterung für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
- Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
- Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben.
- Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren.
Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Erläuterung für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.
Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungsschutz:
- Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat.
- Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn
- die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde oder
- ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich nach Vertragsabschluss Umstände, die für die Höhe Ihres Beitrags wichtig sind, kann sich der Beitrag anpassen: Bei einer höheren Gefahr darf der Versicherer mehr verlangen, bei einer geringeren Gefahr wird der Beitrag gesenkt. Steigt Ihr Beitrag um mehr als 10 Prozent oder wird eine Absicherung abgelehnt, dürfen Sie kündigen. Sie sind verpflichtet, verlangte Angaben rechtzeitig zu machen; verschweigen oder falsche Angaben können den Versicherungsschutz kosten oder die Leistung kürzen.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer meinen Beitrag erhöhen?
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der eine höhere Gefahr und damit einen höheren Beitrag rechtfertigt – etwa mehr Mitarbeiter, eine höhere Jahresbruttolohnsumme, ein höherer Gesamtjahresumsatz, eine höhere Jahresbruttomiete, zusätzliche Fahrzeuge oder eine größere Betriebsfläche.
Kann ich kündigen, wenn sich mein Beitrag erhöht?
Ja. Erhöht sich Ihr Beitrag um mehr als 10 Prozent oder lehnt der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr ab, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Frist kündigen. Der Versicherer muss Sie in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Was passiert, wenn sich die Gefahr verringert?
Tritt ein Umstand ein, der einen niedrigeren Beitrag rechtfertigt, zahlen Sie ab diesem Zeitpunkt nur noch den niedrigeren Beitrag. Sie müssen den Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Melden Sie ihn später, wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt der Information gesenkt.
Was passiert, wenn ich verlangte Angaben nicht oder falsch mache?
Angeforderte Angaben müssen Sie innerhalb eines Monats zuschicken. Bei vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben kann der Versicherungsschutz entfallen, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Der Versicherer kann den Vertrag zudem mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026