Wer mit der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (VHV) im Rechtsschutz unzufrieden ist, kann sich zunächst direkt an den Versicherer in Mannheim wenden und darüber hinaus den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle, die Versicherungsaufsicht BaFin oder den Rechtsweg nutzen. Der Abschnitt nennt die jeweiligen Kontaktwege und weist auf die Grenzen dieser Stellen hin.
Wir möchten Sie mit unseren Leistungen zufriedenstellen. Sollte uns das einmal nicht gelingen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf, um die Sache zu klären:
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
Telefon: +49 621 4204-888
Telefax: +49 621 4204-180
E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de
Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Tel.: +49 800 3696-000
Fax.: +49 800 3699-000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel.: 0800 2 100-500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Bei Unzufriedenheit sollten Sie sich am besten zuerst direkt an den Versicherer wenden. Als Verbraucher können Sie sich zusätzlich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann wenden, an dessen Schlichtungsverfahren der Versicherer teilnimmt. Auch die Versicherungsaufsicht BaFin steht als Ansprechpartner offen, entscheidet einzelne Streitfälle jedoch nicht verbindlich. Zudem bleibt der Rechtsweg möglich, für den allerdings kein Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
An wen sollte ich mich bei einer Beschwerde zuerst wenden?
Am besten nehmen Sie zunächst direkt Kontakt zum Versicherer, der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG in Mannheim, auf, um die Sache zu klären.
Was ist der Versicherungsombudsmann und kostet er etwas?
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die für Verbraucher kostenfrei arbeitet. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist die zuständige Aufsicht, an die Sie sich bei Unzufriedenheit mit der Betreuung wenden können. Sie ist aber keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich den Rechtsweg beschreite?
Nein. Sie können zwar den Rechtsweg beschreiten, hierfür besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026