Wer beim Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG eine Anzeige oder Erklärung abgeben möchte, richtet diese an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle – und sollte dafür möglichst die Textform wählen, selbst wenn diese nicht ausdrücklich verlangt ist.
Richten Sie alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder an die Geschäftsstelle, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist.
Diese Anzeigen und Erklärungen sollten in Textform erfolgen. Das gilt auch dann, wenn eine solche Form weder im Gesetz noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer sollten an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle gehen. Am besten geschieht das in Textform, also schriftlich nachweisbar. Diese Empfehlung gilt selbst dann, wenn Gesetz oder Vertrag keine bestimmte Form fordern.
Häufige Fragen
Wohin muss ich meine Mitteilungen an den Versicherer schicken?
An die Hauptverwaltung oder an die Geschäftsstelle, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist.
In welcher Form sollte ich Anzeigen und Erklärungen abgeben?
Sie sollten in Textform erfolgen – auch dann, wenn weder Gesetz noch Versicherungsvertrag eine solche Form vorschreiben.
Gilt die Textform auch, wenn sie gar nicht vorgeschrieben ist?
Ja, die Textform wird auch dann empfohlen, wenn sie weder im Gesetz noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026