Bei der VHV Kfz-Versicherung mit der Zusatzleistung ist für Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad auch die Schutzbekleidung des Fahrers abgesichert, wenn sie beim selben Schadenereignis wie das Fahrzeug beschädigt wurde – etwa nach einem Zusammenstoß mit Tieren in der Teilkasko oder nach einem Unfall in der Vollkasko. Erstattet werden je nach Alter der Bekleidung ein prozentualer Anteil des Kaufpreises oder die Reparaturkosten, höchstens jedoch 2.000 EUR je Schadenereignis.
Abweichend von der Grundregel gilt bei Vereinbarung der Zusatzleistung EXKLUSIV die folgende Besonderheit:
Handelt es sich beim versicherten Fahrzeug um ein Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad, ist auch die Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Schutzbekleidung versichert. Voraussetzung ist ein Schadenereignis:
- Zusammenstoß mit Tieren bei bestehender Teilkaskoversicherung, oder
- Unfall bei bestehender Vollkaskoversicherung.
Weitere Voraussetzung ist, dass durch eines dieser Schadenereignisse nicht nur die Bekleidung, sondern auch das gefahrene Fahrzeug beschädigt wurde.
Schutzbekleidung
Schutzbekleidung ist versichert, wenn sie mit fahrzeugspezifischen Sicherheitskomponenten versehen ist. Dazu zählen Protektoren, Verdichtungen, Verdickungen und Beschichtungen. Diese Komponenten müssen den Körper des Fahrers vor den besonderen Gefahren des Fahrens (zum Beispiel Verletzungen des Körpers oder einzelner Körperteile durch Sturz) nachhaltig schützen und/oder die Verletzungsgefahr deutlich minimieren.
Versichert sind die nachfolgend aufgeführten Teile der Schutzbekleidung, sofern Sie sie neu erworben haben:
- Schutz-Hose
- Schutz-Jacke
- Schutz-Anzug / Regenkombi
- Rückenprotektoren
- Protektorenjacke
- Schutz-Stiefel
- Schutz-Handschuhe
Hinweis: Schutzhelme sind bereits nach der Grundregel mitversichert.
Nicht versichert sind Schutz-Brillen sowie alle sonstigen Kleidungsstücke, die in der obigen Aufzählung nicht benannt sind.
Was zahlen wir bei Zerstörung oder Beschädigung Ihrer Schutzbekleidung?
Zerstörung
Bei Zerstörung oder Totalschaden der Schutzbekleidung oder ihrer Teile zahlen wir abhängig vom Alter folgende Entschädigung in Prozent des nachgewiesenen Kaufpreises:
- im 1. Jahr: 100 %
- 2. bis 3. Jahr: 75 %
- 4. bis 5. Jahr: 50 %
- ab 6. Jahr: 25 %
Den Kaufpreis müssen Sie uns durch eine Rechnung über den Kauf der Schutzbekleidung nachweisen. Ein vorhandener Restwert wird abgezogen. Das Eigentum der beschädigten Schutzbekleidung geht auf uns über.
Eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden liegt vor, wenn die Schutzfunktion der Bekleidung durch eine Reparatur nicht wiederhergestellt werden kann oder wenn die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.
Beschädigung
Bei Beschädigung der versicherten Schutzbekleidung oder ihrer Teile zahlen wir die uns nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur festgelegten Entschädigungsgrenze. Die Reparaturkosten zahlen wir nur dann, wenn die Reparatur vollständig und fachgerecht durch den Hersteller selbst oder durch eine anerkannte Spezialwerkstatt erfolgt ist. Liegt eine Zerstörung bzw. ein Totalschaden vor, regulieren wir den Schaden nach den für die Zerstörung festgelegten Entschädigungsgrenzen.
Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
Unsere Höchstentschädigung ist je Schadenereignis auf den Betrag von 2.000 EUR beschränkt.
Was bedeutet das konkret?
Mit der Zusatzleistung EXKLUSIV ist bei Krädern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads auch die Schutzbekleidung des Fahrers mitversichert, wenn sie zusammen mit dem Fahrzeug bei einem Zusammenstoß mit Tieren (Teilkasko) oder einem Unfall (Vollkasko) beschädigt wird. Versichert sind neu gekaufte Teile wie Schutz-Hose, -Jacke, -Anzug, Rückenprotektoren, Protektorenjacke, -Stiefel und -Handschuhe – nicht jedoch Schutz-Brillen oder andere Kleidungsstücke. Bei Totalschaden wird je nach Alter ein Anteil des nachgewiesenen Kaufpreises erstattet, bei bloßer Beschädigung die fachgerechten Reparaturkosten. Insgesamt zahlt der Versicherer höchstens 2.000 EUR je Schadenereignis.
Häufige Fragen
Für welche Fahrzeuge gilt der Schutz der Bekleidung?
Der Schutz gilt bei Vereinbarung der Zusatzleistung EXKLUSIV für Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike oder Quad.
In welchen Schadensituationen ist die Schutzbekleidung mitversichert?
Bei einem Zusammenstoß mit Tieren, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht, oder bei einem Unfall, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Zusätzlich muss durch das Ereignis auch das gefahrene Fahrzeug beschädigt worden sein.
Wie viel wird bei einem Totalschaden der Schutzbekleidung erstattet?
Erstattet wird ein vom Alter abhängiger Anteil des nachgewiesenen Kaufpreises: im 1. Jahr 100 %, im 2. bis 3. Jahr 75 %, im 4. bis 5. Jahr 50 % und ab dem 6. Jahr 25 %. Ein vorhandener Restwert wird abgezogen und das Eigentum der Bekleidung geht auf den Versicherer über.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, die Höchstentschädigung ist je Schadenereignis auf 2.000 EUR beschränkt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025