Bei der VHV Rechtsschutzversicherung läuft ein auf ein Jahr abgeschlossener Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr weiter, solange er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann für ein Jahr oder kürzer abgeschlossen werden; als Versicherungsjahr gilt grundsätzlich das Kalenderjahr. Endet die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach einem Versicherungsfall durch Kündigung des Versicherers, endet auch der Rechtsschutzvertrag zum selben Zeitpunkt.
Der Versicherungsvertrag kann für die Dauer eines Jahres oder für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Versicherungsjahr das Kalenderjahr.
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer ein Jahr, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Dies geschieht automatisch, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Diese Verlängerung gilt auch dann, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil als Beginn der nächsten Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist.
Kündigt der Versicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalls in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, so endet der Rechtsschutzvertrag zum gleichen Zeitpunkt. Die Abrechnung erfolgt nach den maßgeblichen Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag kann für ein Jahr oder für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden, wobei üblicherweise das Kalenderjahr als Versicherungsjahr gilt. Wurde eine Vertragsdauer von einem Jahr vereinbart, verlängert sich der Vertrag von selbst um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Endet nach einem Versicherungsfall die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung durch Kündigung des Versicherers, endet der Rechtsschutzvertrag zum selben Zeitpunkt.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag und verlängert er sich automatisch?
Der Vertrag kann für ein Jahr oder kürzer abgeschlossen werden. Bei einer vereinbarten Dauer von einem Jahr verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Bis wann muss ich kündigen, um die Verlängerung zu verhindern?
Die schriftliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags erfolgen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Was gilt als Versicherungsjahr?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr.
Was passiert mit dem Rechtsschutzvertrag, wenn die Kfz-Haftpflicht nach einem Versicherungsfall gekündigt wird?
Kündigt der Versicherer nach einem Versicherungsfall in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, endet der Rechtsschutzvertrag zum gleichen Zeitpunkt. Die Abrechnung erfolgt nach den Regelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025