Bei der VHV Kfz-Versicherung beginnt der Versicherungsschutz, sobald der Versicherungsschein durch Zahlung von Beitrag und Versicherungsteuer eingelöst wird, frühestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt. Wer schon früher Schutz benötigt, braucht eine Zusage des Versicherers – die vorläufige Deckung, die etwa Fahrten rund um das Zulassungsverfahren einschließt.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines. Diese erfolgt durch Zahlung des Beitrags und der Versicherungsteuer. Der Schutz beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Soll der Versicherungsschutz schon vor der Einlösung des Versicherungsscheines beginnen, ist eine Zusage des Versicherers oder der hierzu bevollmächtigten Personen erforderlich (vorläufige Deckung).
Die Aushändigung der zur behördlichen Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung gilt als Zusage einer vorläufigen Deckung. Dies gilt auch für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dazu zählen insbesondere:
- Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens
- Rückfahrten nach Entfernung des Stempels
Die vorläufige Deckung endet mit der Einlösung des Versicherungsscheines.
Die vorläufige Deckung tritt rückwirkend außer Kraft, wenn der Versicherungsschein nicht innerhalb von 2 Wochen eingelöst wird und der Versicherungsnehmer die Verspätung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift, sobald der Versicherungsschein durch Zahlung von Beitrag und Versicherungsteuer eingelöst wird – aber nicht vor dem vereinbarten Startdatum. Wer bereits vorher Schutz möchte, benötigt eine Zusage des Versicherers, die sogenannte vorläufige Deckung. Wird die Versicherungsbestätigung für die Zulassung ausgehändigt, gilt das als solche Zusage und deckt auch Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen im Rahmen der Zulassung ab. Die vorläufige Deckung endet mit der Einlösung des Versicherungsscheines und kann rückwirkend entfallen, wenn dieser nicht rechtzeitig eingelöst wird.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz genau?
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrags und der Versicherungsteuer, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Bin ich schon vor Einlösung des Versicherungsscheines versichert?
Ja, wenn dafür eine Zusage des Versicherers oder der bevollmächtigten Personen vorliegt. Diese vorläufige Deckung gilt auch als zugesagt, wenn die zur behördlichen Zulassung notwendige Versicherungsbestätigung ausgehändigt wird.
Sind Fahrten mit noch ungestempeltem Kennzeichen abgesichert?
Ja, die vorläufige Deckung umfasst Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die mit dem Zulassungsverfahren zusammenhängen – insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels.
Was passiert, wenn ich den Versicherungsschein nicht rechtzeitig einlöse?
Die vorläufige Deckung tritt rückwirkend außer Kraft, wenn der Versicherungsschein nicht innerhalb von 2 Wochen eingelöst wird und der Versicherungsnehmer die Verspätung zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025