Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei der VHV verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung so lange gehemmt, bis die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung dieser Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Anmeldung an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, sonst verjähren sie. Wie diese Frist genau berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Verjährungsfrist so lange nicht weiter, bis die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025