Beim Rechtsschutz der VHV gilt der Versicherungsschutz, wenn rechtliche Interessen in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira wahrgenommen werden und dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig wäre. Für den Verkehrsbereich reicht der Schutz sogar weltweit, wobei der Versicherer dann Kosten bis zur doppelten RVG-Gebührenhöhe trägt.
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in den folgenden Gebieten erfolgt:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres
- auf den Kanarischen Inseln
- auf den Azoren
- auf Madeira
Voraussetzung ist zusätzlich, dass ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig wäre, falls ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.
Für den Verkehrsbereich besteht Versicherungsschutz weltweit. Ausgenommen ist jedoch der Staat, dessen Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt oder in dem sie einen Wohnsitz hat. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls trägt der Versicherer in diesem Fall die Kosten bis zur 2-fachen Höhe der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Der Rechtsschutz für die genannten Geltungsbereiche bezieht sich auf alle Leistungsarten, soweit diese nicht auf Deutschland beschränkt sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn rechtliche Interessen in Europa, den Mittelmeer-Anliegerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira wahrgenommen werden und dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig wäre. Im Verkehrsbereich gilt der Schutz sogar weltweit, allerdings nicht im Heimat- oder Wohnsitzstaat der versicherten Person. Dort übernimmt der Versicherer die Kosten bis zur doppelten Höhe der RVG-Gebühren. Der Schutz umfasst alle Leistungsarten, sofern diese nicht auf Deutschland beschränkt sind.
Häufige Fragen
In welchen Regionen greift der Rechtsschutz grundsätzlich?
Der Rechtsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira, sofern dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig wäre.
Gilt der Schutz für den Verkehrsbereich auch außerhalb Europas?
Ja, für den Verkehrsbereich besteht weltweit Versicherungsschutz. Ausgenommen ist jedoch der Staat, dessen Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt oder in dem sie einen Wohnsitz hat.
Wie hoch sind die Kosten, die der Versicherer im weltweiten Verkehrsbereich übernimmt?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls trägt der Versicherer die Kosten bis zur 2-fachen Höhe der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für welche Leistungsarten gilt dieser örtliche Geltungsbereich?
Er bezieht sich auf alle Leistungsarten, soweit diese nicht auf Deutschland beschränkt sind.
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