Wer einen Streit ohne Gericht klären möchte, findet in der Rechtsschutzversicherung der VHV Unterstützung durch ein Mediationsverfahren: Der Versicherer vermittelt einen Mediator in Deutschland und übernimmt dessen Kosten anteilig. Die Mediation ist freiwillig, gilt für alle versicherten Leistungsarten und wird von einem neutralen Dritten moderiert, damit die Parteien selbst eine Lösung erarbeiten.
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Dabei erarbeiten die Parteien mithilfe der Moderation eines neutralen Dritten – des Mediators – eine eigenverantwortliche Problemlösung. Der Versicherer vermittelt dem Versicherungsnehmer einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland und trägt dessen Kosten im Rahmen der nachfolgenden Regelung.
Der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle versicherten Leistungsarten.
Der Versicherer trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des vom Versicherer vermittelten Mediators. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die übrigen Bestimmungen der Versicherungsbedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Mediation ist eine freiwillige Möglichkeit, einen Streit ohne Gericht beizulegen. Ein neutraler Mediator moderiert das Verfahren, während die Beteiligten selbst eine Lösung entwickeln. Der Versicherer vermittelt einen solchen Mediator in Deutschland und übernimmt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kostenanteil. Sind auch nicht versicherte Personen beteiligt, werden die Kosten im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen aufgeteilt.
Häufige Fragen
Wer sucht bei einer Mediation den Mediator aus?
Der Versicherer vermittelt dem Versicherungsnehmer einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland.
Welche Kosten übernimmt der Versicherer beim Mediationsverfahren?
Der Versicherer trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des vermittelten Mediators. Sind auch nicht versicherte Personen beteiligt, werden die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen übernommen.
Gilt der Rechtsschutz für Mediation nur für bestimmte Leistungsarten?
Nein, der Rechtsschutz für Mediation erstreckt sich auf alle versicherten Leistungsarten.
Haftet der Versicherer für die Arbeit des Mediators?
Nein, für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025