Bei der VHV Rechtsschutzversicherung kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder mutwillig ist – etwa wenn der voraussichtliche Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Wer der Ablehnung widerspricht, kann über seinen Rechtsanwalt einen bindenden Stichentscheid herbeiführen. Zudem gilt eine Frist von mindestens einem Monat, um den Anwalt vollständig zu unterrichten.
Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn nach seiner Auffassung einer der folgenden Punkte vorliegt:
- Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
- Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen ist mutwillig. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand – unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft – in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen unverzüglich, unter Angabe der Gründe und schriftlich mitzuteilen.
Hat der Versicherer seine Leistungspflicht verneint und stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung des Versicherers nicht zu, kann er den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, gegenüber dem Versicherer eine begründete Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme betrifft die Frage, ob die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Diese Entscheidung (Stichentscheid) ist für beide Teile bindend. Ausnahme: Sie weicht offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich ab.
Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens einem Monat setzen. Innerhalb dieser Frist muss der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und die Beweismittel angeben, damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Leistung verweigern, wenn er die rechtliche Interessenwahrnehmung für aussichtslos oder mutwillig hält, und muss dies schriftlich und begründet mitteilen. Ist der Versicherungsnehmer damit nicht einverstanden, kann sein Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers eine begründete Stellungnahme abgeben; dieser Stichentscheid bindet beide Seiten, sofern er nicht erheblich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage abweicht. Der Versicherer kann eine Frist von mindestens einem Monat setzen, um den Anwalt zu informieren – wird sie versäumt, entfällt der Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer den Rechtsschutz verweigern?
Er kann ablehnen, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nach seiner Auffassung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn sie mutwillig ist. Mutwilligkeit liegt vor, wenn der voraussichtliche Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Die Ablehnung muss unverzüglich, schriftlich und mit Angabe der Gründe erfolgen.
Was ist ein Stichentscheid und wie läuft er ab?
Wenn der Versicherungsnehmer der Ablehnung nicht zustimmt, kann er seinen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, eine begründete Stellungnahme dazu abzugeben, ob die Interessenwahrnehmung angemessen und erfolgversprechend ist. Diese Entscheidung ist für beide Teile bindend – außer sie weicht offenbar erheblich von der wirklichen Sach- und Rechtslage ab.
Welche Frist muss ich für die Unterrichtung meines Anwalts beachten?
Der Versicherer kann eine Frist von mindestens einem Monat setzen. In dieser Zeit muss der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und die Beweismittel angeben.
Was passiert, wenn ich die gesetzte Frist versäume?
Kommt der Versicherungsnehmer seiner Verpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer allerdings ausdrücklich auf diese mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinweisen.
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