Bei der Kfz-Versicherung der VHV kann sich Ihr Beitrag durch Typklasse, Regionalklasse und Tarifänderungen verschieben: Ein unabhängiger Treuhänder prüft jährlich den Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps und Ihrer Wohnregion, was zu einer neuen Einstufung führen kann. Erhöht sich dadurch in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der Beitrag, steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu.
Richtet sich Ihr Versicherungsbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht gibt es 16 Klassen von 10 bis 25.
- In der Vollkaskoversicherung gibt es 25 Klassen von 10 bis 34.
- In der Teilkaskoversicherung gibt es 24 Klassen von 10 bis 33.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Regionalklasse
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
Für Pkw
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht 12 Klassen von 1 bis 12
- In der Vollkaskoversicherung 9 Klassen von 1 bis 9
- In der Teilkaskoversicherung 16 Klassen von 1 bis 16
Für Krafträder, Leichtkrafträder/-roller, Trikes und Quads
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht 6 Klassen von 1 bis 6
- In der Vollkaskoversicherung 4 Klassen von 1 bis 4
- In der Teilkaskoversicherung 8 Klassen von 1 bis 8
Für Lieferwagen (Werk- und Güterverkehr) und Lkw (im Werkverkehr)
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht 7 Klassen von 1 bis 7
- In der Vollkaskoversicherung 4 Klassen von 1 bis 4
- In der Teilkaskoversicherung 6 Klassen von 1 bis 6
Für landwirtschaftliche Zugmaschinen
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht 6 Klassen von 1 bis 6
- In der Teilkaskoversicherung 5 Klassen von 1 bis 5
Für Taxen und Mietwagen
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht 8 Klassen von 1 bis 5, Klasse 10 für München, Klasse 11 für Hamburg, Klasse 12 für Berlin
- In der Vollkaskoversicherung 6 Klassen von 1 bis 2, Klasse 9 für Köln, Klasse 10 für München, Klasse 11 für Hamburg, Klasse 12 für Berlin
- In der Teilkaskoversicherung 4 Klassen von 1 bis 3, Klasse 12 für Berlin
Für Campingfahrzeuge
- In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht 4 Klassen von 1 bis 4
- In der Vollkaskoversicherung 5 Klassen von 1 bis 5
- In der Teilkaskoversicherung 5 Klassen von 1 bis 5
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Tarifänderung
Änderungen der Tarife (Beiträge und Tarifbestimmungen) finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an auf bestehende Verträge Anwendung. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und des neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform bekannt zu geben und Sie in Textform über Ihr Kündigungsrecht zu belehren.
Wir können Versicherungsnehmer zum Zwecke der risikogerechten Tarifierung nach gleichartigen Merkmalen zu Gruppen von Risiken verbinden, um ein ausgewogenes Verhältnis von Beitrag und Leistung zu erlangen. Zu Beginn jedes neuen Versicherungsjahres können für jede der nach gleichartigen Merkmalen gebildeten Gruppen Nachlässe gegenüber dem allgemeinen Veränderungssatz eingeräumt werden, wenn eine nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik auf der Grundlage von bei uns vorhandenen Daten durchgeführte Bewertung dies rechtfertigt. Die Nachlässe gelten nur für das jeweils neue Versicherungsjahr. Risikogerechte Merkmale im Sinne des Vorgenannten sind zum Beispiel die rechtzeitige Zahlung der Versicherungsbeiträge, Dauer und Umfang der bisherigen Vertragsbeziehung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Belegschaft sowie Merkmale des Fahrzeugs.
Kündigungsrecht
Führt eine Änderung nach den vorstehenden Regelungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragserhöhung führen.
Dies gilt für die Kasko-, Kraftfahrtunfallversicherung, die Schutzbriefleistungen, den Fahrerschutz und den Auslandschutz entsprechend.
Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, wenn wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Kfz-Beitrag hängt unter anderem von der Typklasse Ihres Fahrzeugs und der Regionalklasse Ihres Wohnsitzes ab. Ein unabhängiger Treuhänder prüft jedes Jahr, wie sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps und Ihrer Region entwickelt; daraus kann eine neue Einstufung und damit eine Beitragsänderung zum nächsten Versicherungsjahr folgen. Auch allgemeine Tarifänderungen sowie gesetzlich bedingte Erweiterungen des Leistungsumfangs können den Beitrag verändern. Führt eine solche Änderung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu.
Häufige Fragen
Warum kann sich mein Beitrag ändern, obwohl an meinem Vertrag nichts geändert wurde?
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, wie sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps und Ihrer Wohnregion im Verhältnis zu allen anderen entwickelt. Ändert sich dieser, kann Ihr Fahrzeug einer anderen Typklasse oder Regionalklasse zugeordnet werden. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Ab wann gelten neue Tarife für meinen bestehenden Vertrag?
Tarifänderungen bei Beiträgen und Tarifbestimmungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Der Versicherer muss Ihnen die Änderung mit den Unterschieden zwischen altem und neuem Tarif spätestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform bekannt geben und Sie in Textform über Ihr Kündigungsrecht belehren.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja. Führt eine Änderung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, haben Sie ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, besteht das Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragserhöhung führen. Entsprechendes gilt für Kasko-, Kraftfahrtunfallversicherung, Schutzbriefleistungen, Fahrerschutz und Auslandschutz.
Kann der Beitrag steigen, wenn sich Gesetze ändern?
Ja. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung darf der Versicherer den Beitrag erhöhen, wenn er aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie verpflichtet wird, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025