Bei Unzufriedenheit mit der VHV-Kfz-Versicherung können Sie sich zunächst direkt an den Versicherer wenden und darüber hinaus den Versicherungsombudsmann e. V. als kostenfreie und unabhängige Schlichtungsstelle einschalten oder die BaFin als Versicherungsaufsicht kontaktieren. Ebenso steht der Rechtsweg offen, und es ist geregelt, bei welchen Gerichten Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht werden können – auch für den Fall eines Wohn- oder Geschäftssitzes im Ausland.
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können.
Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
Versicherungsombudsmann e. V.
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel. 0800 369 60 00
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden.
Zentrales Beschwerdemanagement
VHV-Platz 1
30177 Hannover
E-Mail: beschwerden@vhv.de
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Verbrauchertelefon der BaFin: Tel.: 0800 2 100 500
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenshöhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das Sachverständigenverfahren nutzen.
Gerichtsstände
Wenn Sie uns verklagen
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Wenn wir Sie verklagen
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelungen für den Fall, dass wir Sie verklagen, das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit dem Versicherer nicht zufrieden sind, sollten Sie sich zunächst direkt an ihn wenden. Zusätzlich können Sie als Verbraucher den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten oder sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden, wobei die BaFin einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheidet. Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg offen. Für Klagen ist geregelt, welche Gerichte zuständig sind – auch für den Fall, dass Sie ins Ausland gezogen sind.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden bin?
Nehmen Sie zunächst direkt Kontakt mit dem Versicherer auf. Als Verbraucher können Sie sich zusätzlich an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden, eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer teilnimmt.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist die zuständige Versicherungsaufsicht, an die Sie sich bei Unzufriedenheit oder Meinungsverschiedenheiten wenden können. Sie ist jedoch keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Bei welchem Gericht kann ich den Versicherer verklagen?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie insbesondere bei dem für Ihren Wohnsitz örtlich zuständigen Gericht geltend machen oder bei dem Gericht, das für den Geschäftssitz des Versicherers oder die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich ins Ausland gezogen bin?
Haben Sie Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegt oder ist Ihr Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt, gilt das Gericht als vereinbart, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025