Bei der VHV wird der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist dann unverzüglich zu zahlen. Wer nicht rechtzeitig zahlt und dies zu vertreten hat, hat von Anfang an keinen Versicherungsschutz; zudem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und eine Geschäftsgebühr von bis zu 40 % des Jahresbeitrags verlangen.
Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen. Unverzüglich bedeutet: spätestens innerhalb von 14 Tagen.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Das gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags.
Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Steht uns eine Geschäftsgebühr zu, so gilt ein entsprechend der Dauer des Versicherungsverhältnisses berechneter Betrag als angemessen, jedoch nicht mehr als 40 % des Jahresbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden. Zahlen Sie zu spät und tragen daran die Schuld, besteht anfangs kein Versicherungsschutz – dieser beginnt dann erst mit der Zahlung. Der Versicherer kann zudem vom Vertrag zurücktreten und eine Geschäftsgebühr verlangen, die höchstens 40 % des Jahresbeitrags betragen darf.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist dann unverzüglich, also spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie nicht rechtzeitig und haben dies zu vertreten, besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz. Der Schutz beginnt dann erst ab der Zahlung des Beitrags. Haben Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten, gilt diese Folge nicht.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Beitrag nicht gezahlt ist?
Ja, solange der Beitrag nicht gezahlt ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wie hoch darf die Geschäftsgebühr nach einem Rücktritt sein?
Nach dem Rücktritt kann der Versicherer eine Geschäftsgebühr verlangen. Als angemessen gilt ein entsprechend der Dauer des Versicherungsverhältnisses berechneter Betrag, jedoch nicht mehr als 40 % des Jahresbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025