Beim Gebrauch des Fahrzeugs gelten bei der VHV Kfz-Versicherung klare Pflichten: Das Fahrzeug darf nur zum vereinbarten Zweck und nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden. Nicht genehmigte Rennen sind untersagt, für Alkohol- und Drogenfahrten sowie bei Wechselkennzeichen, Motorsport, Gurt- und Helmpflicht bestehen zusätzliche Vorgaben.
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwendet werden.
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Der Fahrer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Nicht genehmigte Rennen
Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist.
Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, gebraucht werden, wenn
- das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
- für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
Zusätzlich beim Fahrerschutz
Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Gurtpflicht
Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn, das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
Helmpflicht
Der Fahrer eines (Leicht-)Kraftrads oder eines offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeuges (Trike oder Quad) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Was bedeutet das konkret?
Sie müssen beim Nutzen des Fahrzeugs bestimmte Pflichten einhalten: Es darf nur zum vereinbarten Zweck, nur von einem berechtigten Fahrer und nur mit gültiger Fahrerlaubnis gefahren werden. Verboten sind nicht genehmigte Rennen sowie Fahrten unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, wenn der Fahrer dadurch nicht mehr sicher fahren kann. Bei Wechselkennzeichen muss dieses vollständig angebracht sein, für Motorsport gelten besondere Bedingungen, und beim Fahrerschutz kommen die Gurt- und Helmpflicht hinzu.
Häufige Fragen
Wer darf das Fahrzeug überhaupt fahren?
Nur ein berechtigter Fahrer, also jemand, der das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Zudem müssen Sie, der Halter oder der Eigentümer verhindern, dass ein unberechtigter Fahrer es wissentlich nutzt, und der Fahrer braucht die erforderliche Fahrerlaubnis.
Ist Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erlaubt?
Nein. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Auch dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug einem solchen Fahrer nicht überlassen.
Darf ich mit dem Fahrzeug an Rennen oder Motorsport teilnehmen?
Behördlich nicht genehmigte Fahrveranstaltungen mit dem Ziel einer Höchstgeschwindigkeit (Rennen) sind samt Übungsfahrten untersagt. Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten sind nur erlaubt, wenn das Fahrzeug in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen genutzt wird und eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz besteht.
Welche Pflichten gelten zusätzlich beim Fahrerschutz?
Beim Fahrerschutz gelten neben dem Alkohol- und Drogenverbot auch die Gurtpflicht und die Helmpflicht. Der Fahrer muss einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt anlegen, außer das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt, und bei einem (Leicht-)Kraftrad oder offenen Trike bzw. Quad mit über 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Klassik-Garant-2.0 2025