Bei einem Fahrzeugwechsel in der Kfz-Versicherung der VHV gelten für den neuen Vertrag günstigere Regelungen, wenn der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird: Statt der strengen Folgen für den Erstbeitrag wenden wir die milderen Regelungen zum Folgebeitrag an und lassen den vorläufigen Versicherungsschutz nicht rückwirkend entfallen. Voraussetzung sind ein zeitlicher Abstand von höchstens sechs Monaten sowie gleiche Fahrzeugart und gleicher Verwendungszweck.
Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), gelten für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags besondere Regelungen zu Ihren Gunsten:
- Wir wenden die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag an.
- Wir berufen uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen.
- Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein bisher versichertes Fahrzeug durch ein anderes ersetzen und den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, behandelt der Versicherer dies milder und wendet die günstigeren Regelungen für den Folgebeitrag an. Zudem bleibt der vorläufige Versicherungsschutz bestehen und fällt nicht rückwirkend weg. Das gilt nur, wenn zwischen den beiden Versicherungen höchstens sechs Monate liegen und Fahrzeugart sowie Verwendungszweck gleich sind. Kündigt der Versicherer wegen Nichtzahlung, kann er eine Geschäftsgebühr verlangen.
Häufige Fragen
Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Für den neuen Vertrag gelten dann die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag. Außerdem beruft sich der Versicherer nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes.
Welche Voraussetzungen müssen für diese günstigere Behandlung erfüllt sein?
Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs dürfen nicht mehr als sechs Monate liegen, und Fahrzeugart sowie Verwendungszweck der Fahrzeuge müssen gleich sein.
Kann der Versicherer bei einer Kündigung wegen Nichtzahlung Kosten verlangen?
Ja. Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, kann er von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Klassik-Garant-2.0 2025