In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der VHV darf der Versicherer weiterhin Beitrag verlangen, wenn er trotz beendetem Vertrag noch gegenüber einem geschädigten Dritten leisten muss. Diese Nachhaftung führt dazu, dass für die Dauer der fortbestehenden Leistungspflicht ein Beitragsanspruch besteht.
Bleibt der Versicherer in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung trotz Beendigung des Versicherungsvertrags gegenüber einem Dritten zur Leistung verpflichtet, hat er Anspruch auf den Beitrag für die Zeit dieser Verpflichtung.
Die Rechte des Versicherers bleiben davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Kfz-Haftpflichtvertrag bereits beendet ist, kann der Versicherer unter bestimmten Umständen weiterhin verpflichtet sein, einem geschädigten Dritten gegenüber zu leisten. Für die Zeit, in der diese Leistungspflicht (Nachhaftung) fortbesteht, darf der Versicherer den entsprechenden Beitrag verlangen. Weitere Rechte des Versicherers bleiben dabei bestehen.
Häufige Fragen
Muss ich noch Beitrag zahlen, obwohl mein Kfz-Haftpflichtvertrag beendet ist?
Ja, wenn der Versicherer trotz Beendigung des Vertrags gegenüber einem Dritten weiterhin zur Leistung verpflichtet bleibt, hat er für die Zeit dieser Verpflichtung Anspruch auf den Beitrag.
Wofür wird der Beitrag bei der Nachhaftung erhoben?
Der Beitrag wird für den Zeitraum erhoben, in dem der Versicherer trotz beendetem Vertrag gegenüber einem Dritten zur Leistung verpflichtet bleibt.
Verliert der Versicherer durch die Nachhaftung seine weiteren Rechte?
Nein, die weiteren Rechte des Versicherers bleiben unberührt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Klassik-Garant-2.0 2025