Wann ein Folgebeitrag bei der VHV fällig wird und was bei verspäteter Zahlung passiert, hängt vom Zeitpunkt im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung ab: Bleibt die Zahlung aus, folgt eine Aufforderung mit zweiwöchiger Frist, und wer danach noch nicht gezahlt hat, riskiert bei einem Schadenereignis den Verlust des Versicherungsschutzes sowie eine Kündigung mit sofortiger Wirkung.
Ein Folgebeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig und zu zahlen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Nicht rechtzeitige Zahlung
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Sind Sie mit der Zahlung der geschuldeten Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.
Was bedeutet das konkret?
Den Folgebeitrag müssen Sie zu dem Termin zahlen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung steht. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, erhalten Sie eine Aufforderung, den Rückstand samt Kosten und Zinsen innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Bleibt die Zahlung nach dieser Frist aus, besteht bei einem Schaden kein Versicherungsschutz – außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten. Zusätzlich kann der Versicherer den Vertrag sofort kündigen, wobei die Kündigung durch rechtzeitige Zahlung wieder unwirksam werden kann.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Folgebeitrag bezahlen?
Der Folgebeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig und zu zahlen, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie werden aufgefordert, den rückständigen Beitrag zuzüglich Verzugsschaden (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung zu zahlen.
Habe ich Versicherungsschutz, wenn ich nach der Zahlungsfrist noch nicht gezahlt habe?
Nein. Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Frist ein und sind die Beträge noch nicht bezahlt, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer bleibt aber leistungspflichtig, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Kann eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs wieder unwirksam werden?
Ja. Zahlen Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich Verzugsschaden innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung, wird die Kündigung unwirksam. Wurde die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird sie unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Klassik-Garant-2.0 2025