Bei der VHV Kfz-Versicherung besteht schon vor Zahlung des Beitrags vorläufiger Versicherungsschutz: In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung greift er, sobald Sie die Versicherungsbestätigung oder deren Nummer erhalten haben, spätestens ab Zulassung des Fahrzeugs. Für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz gilt der vorläufige Schutz nur bei ausdrücklicher Zusage. Nach Zahlung des ersten Beitrags wird der Schutz endgültig – wer zu spät zahlt, kann ihn rückwirkend verlieren.
Bevor Sie den Beitrag gezahlt haben, besteht nach den folgenden Bestimmungen vorläufiger Versicherungsschutz.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht vorläufiger Versicherungsschutz, sobald wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aushändigen oder Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer nennen. Der Schutz gilt dann zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird.
Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Kaskoversicherung, Schutzbrief und Fahrerschutz
In der Kaskoversicherung sowie beim Schutzbrief und beim Fahrerschutz besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn folgende Voraussetzungen zusammentreffen:
- Wir haben Ihren Antrag unverändert angenommen.
- Sie haben den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich – das heißt spätestens innerhalb von 14 Tagen – nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang der ersten Beitragsrechnung bezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn, der damals in der Zukunft lag, gilt die Frist von zwei Wochen ab Versicherungsbeginn.
In diesem Fall haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam.
Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Was bedeutet das konkret?
Schon bevor Sie den Beitrag bezahlt haben, sind Sie unter bestimmten Bedingungen vorläufig versichert. In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht beginnt dieser Schutz mit der Versicherungsbestätigung oder deren Nummer, spätestens ab Zulassung des Fahrzeugs; für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz nur bei ausdrücklicher Zusage. Mit der Zahlung des ersten Beitrags wird der Schutz endgültig. Zahlen Sie schuldhaft zu spät, kann der Schutz rückwirkend wegfallen; außerdem können beide Seiten kündigen, und für die Dauer des vorläufigen Schutzes wird ein anteiliger Beitrag fällig.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich in der Kfz-Haftpflicht vorläufig versichert?
Der vorläufige Versicherungsschutz gilt, sobald Sie die Versicherungsbestätigung oder deren Nummer erhalten, zum vereinbarten Zeitpunkt – spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug schon auf Sie zugelassen, beginnt der Schutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Gilt der vorläufige Schutz auch für Kasko, Schutzbrief und Fahrerschutz?
Nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. In diesem Fall beginnt der Schutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kann ich den vorläufigen Versicherungsschutz rückwirkend verlieren?
Ja. Er entfällt rückwirkend, wenn der Antrag unverändert angenommen wurde und Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich – spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang der ersten Beitragsrechnung – bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Schutz, aber nur, wenn Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben.
Muss ich für den vorläufigen Versicherungsschutz zahlen?
Ja, für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes besteht Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Klassik-Garant-2.0 2025