In der Kfz-Haftpflichtversicherung der VHV sind neben dem Versicherungsnehmer auch weitere Personen geschützt: der Halter, der Eigentümer und der Fahrer des Fahrzeugs, unter bestimmten Voraussetzungen der Beifahrer sowie eitgeber oder öffentliche Dienstherr bei dienstlicher Nutzung. Alle diese mitversicherten Personen können ihre Ansprüche aus dem Vertrag selbst geltend machen.
Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- den Halter des Fahrzeugs,
- den Eigentümer des Fahrzeugs,
- den Fahrer des Fahrzeugs,
- den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
- Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
- den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines mitversicherten Fahrzeugs.
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für weitere Personen wie Halter, Eigentümer und Fahrer des Fahrzeugs. Ebenso mitversichert sind unter bestimmten Bedingungen der Beifahrer sowie der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr bei dienstlicher Nutzung. Jede dieser mitversicherten Personen darf ihre Ansprüche aus dem Vertrag selbst gegenüber dem Versicherer stellen.
Häufige Fragen
Welche Personen sind neben mir in der Kfz-Haftpflicht mitversichert?
Mitversichert sind der Halter, der Eigentümer und der Fahrer des Fahrzeugs, unter bestimmten Voraussetzungen der Beifahrer, Ihr Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr bei dienstlicher Nutzung sowie Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines mitversicherten Fahrzeugs.
Ist mein Arbeitgeber über meine Kfz-Haftpflicht geschützt?
Ja, Ihr Arbeitgeber oder öffentlicher Dienstherr ist mitversichert, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke genutzt wird.
Unter welchen Bedingungen ist ein Beifahrer mitversichert?
Der Beifahrer ist mitversichert, wenn er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder dem Halter den berechtigten Fahrer zur Ablösung oder für Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet.
Können mitversicherte Personen ihre Ansprüche selbst geltend machen?
Ja, die mitversicherten Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen den Versicherer erheben.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025