Bei der Teilkasko der VHV ist das eigene Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust versichert, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Ohne Mehrbeitrag mitversichert sind zudem fest eingebaute Fahrzeugteile, fahrzeugbezogenes Zubehör und Schutzhelme – während Treibstoff, Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen nicht versicherbar sind.
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses aus der Teilkasko.
Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände
Versichert sind auch die aufgeführten mitversicherten Fahrzeugteile und das mitversicherte Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).
Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die weiteren Regelungen entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
Beitragsfrei mitversicherte Teile
Folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs sind ohne Mehrbeitrag mitversichert:
- Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile.
- Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Pannenwerkzeug).
- Schutzhelme, solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist.
Nicht versicherbare Gegenstände
Nicht versicherbar sind Treibstoff sowie alle sonstigen Gegenstände. Das gilt insbesondere für solche Gegenstände, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen).
Was bedeutet das konkret?
Die Teilkasko schützt das Fahrzeug, wenn es beschädigt, zerstört, zum Totalschaden oder verloren geht – vorausgesetzt, ein versichertes Ereignis liegt vor. Fest verbaute Teile, fahrzeugbezogenes Zubehör und Schutzhelme sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Gegenstände, die nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen – etwa Handys, mobile Navis, Reisegepäck oder persönliche Sachen der Insassen – sowie Treibstoff sind dagegen nicht versicherbar.
Häufige Fragen
Welche Schäden am Fahrzeug deckt die Teilkasko ab?
Versichert ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust, wenn ein versichertes Teilkasko-Ereignis eintritt.
Ist Zubehör wie Pannenwerkzeug automatisch mitversichert?
Ja, fest eingebautes, angebautes oder unter Verschluss verwahrtes Zubehör ist ohne Mehrbeitrag mitversichert, sofern es ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient, wie zum Beispiel Pannenwerkzeug.
Sind Handy und mobiles Navigationsgerät im Auto mitversichert?
Nein. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte sind nicht versicherbar, auch wenn sie über eine Halterung mit dem Fahrzeug verbunden sind.
Unter welchen Bedingungen ist ein Schutzhelm mitversichert?
Ein Schutzhelm ist mitversichert, solange er bestimmungsgemäß gebraucht wird oder so fest mit dem abgestellten Fahrzeug verbunden ist, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025