Die VHV Kfz-Versicherung kann ihre Leistungen vom berechtigten Fahrer eines Fahrzeugs zurückfordern, wenn dieser den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat – bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verursachung dagegen nicht. Lebt der Fahrer mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft, bleibt selbst grobe Fahrlässigkeit ohne Rückforderung.
Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordert der Versicherer seine Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht von dieser Person zurück.
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer jedoch berechtigt, seine Leistung insoweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht.
Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordert der Versicherer seine Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen in voller Höhe zurückzufordern.
Diese Regelungen gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nicht Sie selbst, sondern eine andere berechtigte Person gefahren ist und einen Schaden verursacht, hängt eine Rückforderung vom Grad des Verschuldens ab. Bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verursachung verzichtet der Versicherer auf eine Rückforderung. Bei grober Fahrlässigkeit kann er je nach Schwere des Verschuldens zurückfordern, bei Vorsatz in voller Höhe. Lebt der Fahrer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, entfällt die Rückforderung sogar bei grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für mitversicherte Personen sowie Mieter oder Entleiher.
Häufige Fragen
Wird die Leistung zurückgefordert, wenn ein berechtigter Fahrer den Schaden nur leicht fahrlässig verursacht hat?
Nein. Bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens fordert der Versicherer seine Leistungen nicht von dieser Person zurück.
Was gilt, wenn der Fahrer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat?
Dann ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung insoweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht.
Gibt es eine Ausnahme, wenn der Fahrer mit mir zusammenlebt?
Ja. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, wird die Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurückgefordert.
Wie viel kann bei Vorsatz zurückgefordert werden?
Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen in voller Höhe zurückzufordern.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Versicherungskennzeichen 2025