Wie lange ein Rechtsschutzvertrag bei der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG läuft, richtet sich nach der im Versicherungsschein genannten Zeit: Beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Verträge unter einem Jahr enden ohne Kündigung, bei Laufzeiten über drei Jahren gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
Der Vertrag ist für die Zeit abgeschlossen, die im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Vertragsbeendigung
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit Ihres Vertrags steht im Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird – dazu sind Sie und der Versicherer berechtigt. Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr enden von selbst. Bei Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Sie bereits zum Ablauf des dritten oder eines folgenden Jahres kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Rechtsschutzvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
Bis wann muss ich die Kündigung einreichen?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen – sowohl bei der stillschweigenden Verlängerung als auch bei einer Kündigung zum Ablauf des dritten oder eines folgenden Jahres.
Was passiert bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr?
Ein Vertrag mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026