Wenn die VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG in der Rechtsschutzversicherung eine Leistung ablehnt, weil sie keine hinreichende Erfolgsaussicht sieht oder die Rechtsverfolgung für mutwillig hält, muss sie das unverzüglich schriftlich oder in Textform begründen. Sind Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden, können Sie im Stichentscheidverfahren eine bindende Stellungnahme Ihres Rechtsanwalts einholen, deren Kosten der Versicherer trägt.
Der Versicherer kann den Versicherungsschutz ablehnen, wenn nach seiner Auffassung eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen hat in bestimmten Leistungsarten keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
- Sie wollen Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen. Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall kann der Versicherer nicht zahlen, weil sonst die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden.
Der Versicherer muss Ihnen die Ablehnung in diesen Fällen unverzüglich schriftlich oder in Textform mitteilen, und zwar mit Begründung.
„Unverzüglich" bedeutet nicht unbedingt „sofort", sondern „ohne schuldhaftes Zögern" bzw. „so schnell wie eben möglich".
Was geschieht, wenn der Versicherer eine Leistungspflicht ablehnt und Sie damit nicht einverstanden sind?
In diesem Fall können Sie den für Sie tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme bezieht sich auf folgende Fragen:
- Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg?
- Steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Die Kosten für diese Stellungnahme übernimmt der Versicherer.
Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und den Versicherer bindend. Das gilt nicht, wenn diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie die Beweismittel angeben. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, entfällt Ihr Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Rechtsschutz verweigern, wenn er die Sache für aussichtslos oder für mutwillig hält – also wenn die zu erwartenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Eine solche Ablehnung muss unverzüglich, schriftlich oder in Textform und mit Begründung erfolgen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann Ihr Rechtsanwalt eine begründete Stellungnahme zu Erfolgsaussicht und Angemessenheit abgeben; deren Kosten trägt der Versicherer und die Entscheidung ist grundsätzlich für beide Seiten bindend. Voraussetzung ist, dass Sie den Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß informieren und die Beweismittel angeben.
Häufige Fragen
Aus welchen Gründen kann die Leistung abgelehnt werden?
Der Versicherer kann ablehnen, wenn die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn Sie diese mutwillig wahrnehmen wollen. Mutwilligkeit liegt vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin?
Sie können Ihren für Sie tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben – dazu, ob eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und ob die Durchsetzung in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Wer trägt die Kosten für die Stellungnahme des Rechtsanwalts und ist sie verbindlich?
Die Kosten für die Stellungnahme übernimmt der Versicherer. Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und den Versicherer bindend, es sei denn, sie weicht offenbar erheblich von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage ab.
Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Rechtsanwalt im Stichentscheidverfahren?
Sie müssen den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und die Beweismittel angeben. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, entfällt Ihr Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026