Beim Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG umfasst ein Versicherungsjahr grundsätzlich zwölf Monate. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt, während die folgenden Jahre bis zum Vertragsablauf jeweils ganze Jahre umfassen.
Das Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsjahr entspricht in der Regel zwölf Monaten. Passt die vereinbarte Vertragsdauer nicht genau auf volle Jahre, wird das erste Versicherungsjahr kürzer angesetzt, damit der Rest wieder in ganze Jahre aufgeht. Alle weiteren Versicherungsjahre bis zum Vertragsende umfassen dann jeweils volle zwölf Monate.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Ein Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
In diesem Fall wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Wie sieht das Versicherungsjahr bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten aus?
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate und das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Klassik-Garant 2026