Welche Leistungen der Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) im Rechtsschutz umfasst, hängt von der Vereinbarung ab und reicht vom Schadenersatz-Rechtsschutz über eits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bis zu Steuer-, Sozialgerichts-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Ergänzt wird das um Beratungshilfe im Familien- und Erbrecht, Daten-Rechtsschutz, Schutz für Opfer von Gewaltstraftaten sowie um Urheberrecht und Verbraucherinsolvenz mit festen Höchstbeträgen.
Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Solche Ansprüche dürfen jedoch nicht zugleich auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts (zum Beispiel Eigentum) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Erläuterung: Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Beispiel Eigentum.
Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Autounfall – Sie machen Ansprüche gegen den Unfallgegner geltend.
Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Beschädigung Ihres Fernsehers durch einen Gast. Sie machen die Reparaturkosten gegen den Gast geltend.
Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihr Ruf/Ihre Online-Reputation wird im Internet geschädigt. Sie verlangen Beseitigung.
Beispiel im Privat-Rechtsschutz, im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige und im Rechtsschutz für Firmen: Ihre digitale Identität wird geschädigt und auf Ihren Namen werden Käufe veranlasst oder mit der Ihnen gestohlenen EC-Karte wird gezahlt. Sie gehen gegen den Schädiger vor.
Arbeits-Rechtsschutz
Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus:
- Arbeitsverhältnissen
- öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Beispiel: Kündigungsschutzklage.
Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihre Haushaltskraft fordert eine Nachzahlung – Sie beauftragen einen Anwalt zur Abwehr der Forderung.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus:
- Miet- und Pachtverhältnissen (Beispiel: Auseinandersetzung wegen Mieterhöhung)
- sonstigen Nutzungsverhältnissen (Beispiel: Streitigkeit um ein Wohnrecht)
- dinglichen Rechten (Beispiel: Auseinandersetzung um den Verlauf der Grundstücksgrenze)
die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in Deutschland zum Gegenstand haben.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen.
Erläuterung: Ein „Schuldverhältnis" besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache bestehen.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus den Bereichen
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Arbeits-Rechtsschutz oder
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
handelt.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Um Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren:
- in ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalls (Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen)
- in sonstigen Angelegenheiten (Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten)
Verwaltungs-Rechtsschutz
Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
- in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten (Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen)
- in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus den Bereichen
- Arbeits-Rechtsschutz,
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz oder
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
handelt.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Erläuterung: Standesrecht ist das Berufsrecht der freien Berufe, z. B. der Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten.
Erläuterung: Disziplinarrecht hat Dienstvergehen von Beamten zum Gegenstand.
Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Das ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.
Ausnahme: Stellt ein Gericht rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.
Für die Verteidigung, wenn Ihnen ein sonstiges strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.
Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar, und
- Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Werden Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
- Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist).
- Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (Beispiel: Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung).
Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Sie sollen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben.
Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Sie sollen unzulässigen Lärm verursacht haben.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht
Für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts-, betreuungs- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.
entfällt
Daten-Rechtsschutz
Für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten, die Sie in Ihrer versicherten Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler, sonstiger Selbstständiger, Verein oder Mitglied des versicherten Vereins verarbeitet haben.
Insoweit haben Sie auch Versicherungsschutz zur Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem BDSG. Wird Ihnen vorgeworfen, eine Straftat nach dem BDSG begangen zu haben, besteht kein Versicherungsschutz, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- für Ihren Anschluss an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn Sie durch eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Tat nach den in § 395 Abs. 1 Ziffern 1 bis 4a der Strafprozessordnung näher aufgeführten Strafbestimmungen verletzt oder betroffen sind,
- für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nach deutschem Strafprozessrecht als Verletzten- oder Zeugenbeistand für Sie nach der Strafprozessordnung, wenn Sie durch eine der oben genannten Straftaten verletzt sind,
- für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Ziffer 1 Strafgesetzbuch vor einem deutschen Strafgericht im Zusammenhang mit einer an Ihnen begangenen, oben genannten Straftat,
- für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor deutschen Gerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren wegen Ihrer Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, soweit Sie durch eine der oben genannten Straftaten verletzt oder betroffen sind,
- für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren sowie für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, wenn die an Ihnen begangene, oben genannte Straftat eine schwere Gewaltstraftat ist und eine öffentliche Klage tatsächlich erhoben wird. Eine schwere Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag,
- für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz.
Für die außergerichtliche Durchsetzung gilt dies aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind nebenklageberechtigt,
- die öffentliche Klage wurde tatsächlich erhoben,
- Sie wurden durch eine der genannten schweren Gewaltstraftaten verletzt und
- es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand nach § 406h Abs. 1, § 406h Abs. 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz.
Rechtsschutz im Urheberrecht
Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen ein Urheberrechtsverstoß in unmittelbarem Zusammenhang mit der Internetnutzung im privaten Bereich vorgeworfen wird.
Beispiel: Für Ihre private Homepage verwenden Sie Fotos aus dem Internet, welche urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden aufgrund dessen von dem Inhaber der Bildrechte abgemahnt.
Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle übernehmen wir insgesamt höchstens 750 EUR.
Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren
Für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Ihrem privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren. Wird der Rechtsanwalt aber über einen Rat oder eine Auskunft hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.
Wir übernehmen insgesamt höchstens 500 EUR je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Welche Leistungsarten Ihr Rechtsschutz umfasst, richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Abgedeckt sein können unter anderem die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, Streitigkeiten aus Arbeit, Miete und Verträgen, Verfahren vor Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten sowie Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen. Hinzu kommen Beratung im Familien- und Erbrecht, Daten-Rechtsschutz, Unterstützung für Opfer von Gewaltstraftaten sowie Urheberrecht und Verbraucherinsolvenz mit festgelegten Höchstbeträgen. Bei einigen Leistungsarten gelten Einschränkungen, etwa dass der Schutz erst ab dem gerichtlichen Verfahren beginnt oder bei nachgewiesenem Vorsatz entfällt.
Häufige Fragen
Sind alle diese Leistungsarten automatisch in meinem Vertrag enthalten?
Nein. Welche Leistungsarten Ihr Versicherungsschutz umfasst, hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab.
Bin ich beim Vorwurf einer Straftat immer geschützt?
Nein. Bei einem verkehrsrechtlichen Vergehen besteht Schutz, jedoch müssen Sie bei rechtskräftig festgestelltem Vorsatz die Kosten erstatten. Kein Schutz besteht bei Verbrechen (Mindeststrafe ab einem Jahr) und bei Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, etwa Beleidigung, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung.
Ab wann greift der Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutz?
Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten sowie der Sozialgerichts-Rechtsschutz gelten erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Gibt es beim Urheberrecht und bei der Verbraucherinsolvenz Kostengrenzen?
Ja. Im Urheberrecht werden für alle Versicherungsfälle eines Kalenderjahres insgesamt höchstens 750 EUR übernommen. Beim Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren sind es höchstens 500 EUR je Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024