Im Spezial-Straf-Rechtsschutz der VHV / Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) sind neben dem Versicherungsnehmer auch der eheliche, eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner sowie minderjährige und – unter Bedingungen – volljährige Kinder mitversichert. Bei einem XXL-Baustein können zusätzlich verwandte oder verschwägerte Personen im gemeinsamen Haushalt einbezogen sein, während der Single-Rechtsschutz den Kreis wieder einschränkt.
Versichert sind:
- Sie als Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein genannte Person.
- Ihr ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner.
- Ihre und die des versicherten Lebenspartners minderjährigen Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder.
- Ihre und die des versicherten Lebenspartners volljährigen Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder, die in keiner ehelichen/eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Versicherungsschutz für diese volljährigen Kinder gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten.
Sie können widersprechen, wenn ein anderer Versicherter als Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner Rechtsschutz verlangt.
Haben Sie einen XXL-Baustein ohne KLASSIK-GARANT versichert? Dann sind zusätzlich mitversichert:
- Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind.
Voraussetzung ist, dass diese Personen:
- mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und
- an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind.
Sie können widersprechen, wenn eine dieser Personen Versicherungsschutz verlangt.
Ist die Klausel zum Single-Rechtsschutz vereinbart, besteht dagegen kein Versicherungsschutz für Personen, die lediglich mit Ihrem Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind der Lebenspartner sowie bestimmte Kinder mitversichert. Bei volljährigen Kindern endet der Schutz, sobald sie erstmals dauerhaft berufstätig sind und dafür Einkommen erhalten. Mit einem XXL-Baustein können auch verwandte oder verschwägerte Personen im gemeinsamen Haushalt einbezogen sein, während der Single-Rechtsschutz diesen Kreis wieder begrenzt. In bestimmten Fällen können Sie widersprechen, wenn eine andere versicherte Person Rechtsschutz verlangt.
Häufige Fragen
Sind die Kinder automatisch mitversichert?
Ja. Minderjährige Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sind mitversichert. Volljährige Kinder dieser Art sind ebenfalls versichert, sofern sie in keiner ehelichen/eingetragenen Lebenspartnerschaft leben – jedoch nur bis sie erstmalig eine dauerhafte berufliche Tätigkeit gegen Einkommen ausüben.
Kann ich verhindern, dass eine mitversicherte Person Rechtsschutz in Anspruch nimmt?
Ja. Sie können widersprechen, wenn ein anderer Versicherter als Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner Rechtsschutz verlangt. Bei zusätzlich über den XXL-Baustein mitversicherten verwandten oder verschwägerten Personen können Sie ebenfalls widersprechen, wenn diese Versicherungsschutz verlangen.
Wer ist mit dem XXL-Baustein zusätzlich versichert?
Zusätzlich mitversichert sind Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind.
Was ändert sich beim Single-Rechtsschutz?
Ist die Klausel zum Single-Rechtsschutz vereinbart, besteht kein Versicherungsschutz für Personen, die lediglich mit Ihrem Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024